Sitzung der KODA vom 29. August 2024
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
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die Festlegung des KODA-Wahltermins auf den 19. März 2025.
Die Amtszeit der jetzigen KODA endet im Dezember 2025.
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Änderungen im Zuschnitt der KODA-Wahlgruppen und entsprechende Anpassungen in den Ordnungen.
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eine neue Geschäftsordnung der KODA.
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die Übernahme des TVSöD für Dual Studierende im Geltungsbereich der KODA. Damit erhält die KAVO eine verbindliche Regelung zur arbeitsvertraglichen Gestaltung der auszubildenden Mitarbeitenden, die einen dualen Studiengang absolvieren.
Beraten wurden folgende Themen
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beabsichtigte Änderung der Ausführungsbestimmungen zum § 10 KAVO (Qualifizierung)
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beabsichtige Änderung der Anlage 11 (Regelungen über das Schlichtungsverfahren) aufgrund der vorliegenden, durch den Arbeitsrechtsausschuss (ARA) der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK) beschlossenen und vom Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) verabschiedeten, Empfehlungen zu einer Musterschlichtungsordnung.
Die nächste Sitzung der KODA findet am 6. und 7. November 2024 statt.
Sitzung der KODA vom 11. Juli 2024
Die geplante Sitzung hat nicht stattgefunden.
Die nächste Sitzung der KODA findet am 29. August 2024 statt.
Sitzung der KODA vom 19. Juni 2024
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
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Eine neue Anlage 22 zur KAVO, indem die arbeitsrechtlichen Normen, die im Zusammenhang mit dem Erlass der Interventionsordnung sowie der Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geltungsbereich der KAVO gelten, geregelt sind.
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Mit diesem Beschluss wurde eine in der KODA über einen langen Zeitraum geführte heftige und streitige Diskussion in Einzelfragen rund um die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem Abschluss gebracht. Damit sind nunmehr u.a. Regelungen
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zum Schutz von hinweisgebenden Personen,
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zur Anhörung von Beschuldigten,
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zur Regelung von Maßnahmen im Falle einer fälschen Beschuldigung,
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zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und Selbstauskunftserklärung sowie
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zur Teilnahme an Präventionsschulungen
verbindlich festgelegt worden.
Die Anlage 22 zur KAVO wird zum 1. August 2024 in Kraft treten.
Die in der Anlage 22 zur KAVO enthaltende Vorschrift zum Erlass eines Verhaltenskodex ist noch nicht abschließend geregelt worden, da sich die Kommission bisher nicht auf einen Musterverhaltenskodex verständigen konnte. Daher ist durch eine Protokollerklärung geregelt worden, dass solange ein Musterverhaltenskodex nicht durch die KODA in Kraft gesetzt wurde, ein solcher ausschließlich in Form einer Dienstvereinbarung (d.h. durch Vereinbarung zwischen der zuständigen Mitarbeitervertretung und dem Dienstgeber) abgeschlossen werden kann. Mit anderen Worten: Ein Verhaltenskodex, der den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konkrete Pflichten auferlegt, ist für diese zur Zeit nur dann verbindlich, wenn er durch eine Dienstvereinbarung in Kraft gesetzt wurde.
Die KODA hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit dem Thema „Musterverhaltenskodex“ weiter beschäftigen und einen Entwurf für einen Musterverhaltenskodex erarbeiten wird.
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Die nächste Sitzung der KODA findet am 11. Juli 2024 statt.
Sitzung der KODA vom 16. Mai 2024
Die geplante Sitzung hat nicht stattgefunden.
Die nächste Sitzung der KODA findet am 19. Juni 2024 statt.
Sitzung der KODA vom 18. März 2024
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
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Erhöhung der Honorarsätze für kurzfristig beschäftigte Organisten/Chorleiter gem. der Anlage B zur Anlage 1 der KAVO
- Die Schaffung einer Antragsoption für die Regionalkantoren, auf die in der 70. Ordnung zur Änderung der KAVO beschlossenen Höhergruppierung in die EG 13 zu verzichten
Beraten wurden folgende Anträge
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Antrag der Dienstgeberseite, mit dem der Vermittlungsvorschlag des Vermittlungsausschusses der KODA Trier zu dem Thema „Erlass einer arbeitsrechtlichen Regelung im Zusammenhang mit der Interventions- und Präventionsordnung“ in einen Regelungstext umgesetzt werden soll