Beschlüsse der Zentral-KODA
Nach § 49 KAVO Bistum Trier stehen vom Diözesanbischof in Kraft gesetzte Beschlüsse der Zentral-KODA im Sinne von § 3 Absatz 1 Zentral-KODA-Ordnung in ihrer Wirkung den Regelungen der KAVO Bistum Trier gleich und ergänzen bzw. ersetzen sie.
Neben den hier dokumentierten Beschlüssen der Zentral-KODA finden sich weitere Informationen auf der Homepage der Zentral-KODA Mitarbeiterseite.
Gesamtregelung zur Befristung von Dienstverträgen
Im Zuge einer ersetzenden Entscheidung des Vermittlungsausschusses der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission vom 22. Januar 2024 wurde eine Regelung zum Umgang mit sachgrundlosen Befristungen beschlossen.
Diese wurde für den Regelungsbereich der KAVO des Bistums Trier mit Datum vom 17. April 2024 (KA 2024 Nr. 102) vom Bischof in Kraft gesetzt.
Hinweise dazu befinden sich auf der Homepage der ZAK