Dienstordnung für Kindertageseinrichtungen
Ordnung über die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den katholischen Kindertageseinrichtungen der Kirchengemeinden und gemeinnützigen Trägergesellschaften für Kindertageseinrichtungen im Bistum Trier
Die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechtes für das Bistum Trier (Bistums-KODA) hat in ihrer Sitzung am 24. März 2014 die
beschlossen. Die Änderungen treten am 01. Mai 2014 in Kraft.
Den aktuellen Gesamttext der Dienstordnung für Kindertageseinrichtungen dokumentieren wir hier.
Dienstordnung Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker
Die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechtes für das Bistum Trier (Bistums-KODA) hat in ihrer Sitzung am 11./12. Dezember 2014 die
Dienstordnung für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker im Bistum Trier
abschließend beraten. Bischof Stephan hat sie am 01.03.2015 im Kraft gesetzt. Sie löst die Dienstanweisung für Kirchenmusiker vom 24.07.1987 ab.
Den aktuellen Gesamttext der Dienstordnung für die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker im Bistum Trier dokumentieren wir hier.
Ordnung über die Beschäftigung von Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten
Die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechtes für das Bistum Trier (Bistums-KODA) hat in ihrer Sitzung am 19. September 2018 eine Änderung der Ordnung aus dem Jahre 2017 beschlossen. Hier finden Sie die jeweils aktuelle
Ordnung über die Beschäftigung von Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten.
Zu dieser Ordnung gehört weiterhin ein
Mustervertrag für Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten.
Diese Ordnung gilt für alle Berufspraktikas ab 3 Monate und ist nicht mehr auf den Kindertagesstättenbereich beschränkt.
Ordnung zur Regelung der Praktikantenverhältnisse im Bistum Trier
Das Bistum Trier hat mit Wirkung zum 01. August 2017 eine
Regelung für Praktikantenverhältnisse und eine
Mustervereinbarung für Parktikantinnen und Praktikanten
erlassen.
Sie sind zu unterscheiden von einem Berufspraktikum (siehe: Ordnung für Berufspraktika).
Die "Regelung für Praktikantenverhältnisse" erfasst
a) ein Praktikum nach dem BBiG, das kein Berufsausbildungsverhältnis oder Arbeitsverhältnis darstellt und bis zu 2 Monaten dauert oder
b) ein Praktikum, dass nicht unter das BBiG fällt und im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung stattfindet.
Ordnung über die Erstattung von Umzugskosten an Geistliche und sonstige Personen im Dienst des Bistums Trier
Die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechtes für das Bistum Trier (Bistums-KODA) hat in ihrer Sitzung am 14.11.19 die
Ordnung über die Erstattung von Umzugskosten an Geistliche und sonstige Personen im Dienst des Bistums Trier
(KA 2020 Nr. 6)
beschlossen. Bischof Stephan hat sie am 10.12.19 rückwirkend zum 01. Dezember 2019 in Kraft gesetzt.