Auslage Wählerverzeichnisse
Gemäß § 3 Abs. 2 und 3 der Bistums-KODA-Wahlordnung werden in der Zeit vom 10.-24. Februar 2025 die Wählerverzeichnisse wie folgt öffentlich ausgelegt:
Für alle Gruppen des kirchlichen Dienstes im Bischöflichen Generalvikariat Trier und zwar im Verwaltungsbüro der Stabsstelle Justiziariat (S1) sowie im Büro von Lisa Dück in der Abteilung Personalplanung/-gewinnung und -einsatz (B 5.1).
Für die Gruppen des liturgischen Dienstes, des Dienstes in der kirchlichen Verwaltung/Bewirtschaftung und des sozialpädagogischen Dienstes zusätzlich bei den zentralen Rendanturen des Bistums,.
Für die Gruppen des pastoralen Dienstes, des Dienstes in der kirchlichen Verwaltung/Bewirtschaftung, des kirchlichen Bildungs- und Beratungsdienstes und des sozialpädagogischen Dienstes werden zusätzlich bei den Büros der Pastoralen Räume.
Für die Gruppen des Dienstes in der kirchlichen Verwaltung/Bewirtschaftung und des sozialpädagogischen Dienstes bei den Geschäftsstellen und den Gesamtleitungsbüros der Gemeinnützigen Trägergesellschaften Katholischer Kindertagesstätten mbH.
Für die Gruppen des Dienstes der Schulen und des kirchlichen Bildungs- und Beratungsdienstes zusätzlich bei den Geschäftsstellen der sonstigen kirchlichen Rechtsträger.
Gemäß § 3 Abs. 4 der KODA-Wahl-Ordnung können innerhalb der Auslegungsfrist Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse bei der Wahlkommission eingereicht werden. Diese entscheidet nach Anhörung der zuständigen Wahlausschüsse endgültig über die Einwendungen.
Für die Erstellung der Wählerverzeichnisse wurde der 15. November 2024 als Stichtag festgelegt. Das heißt, dass der Personalbestand und die Vertragssituation am 15. November 2024 Ausgangspunkt für die Aufnahme bzw. Ausweisung im Wählerverzeichnis ist. Dies führt dazu, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zu diesem Zeitpunkt mit Zeitverträgen ausgewiesen sind, die vor dem Wahltermin enden, nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden konnten. Sofern bis 24. Februar die Zeitverträge verlängert oder in Festanstellungen umgewandelt oder eine diesbezügliche Vereinbarung getroffen wurde/wird, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder die Einrichtungsleitungen dies der Wahlkommission per Mail oder postalisch mitteilen und die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen.
Wahlkommission für die Wahl der Vertreter der MitarbeiterInnen in der Bistums-KODA
Detlef Willems (Vorsitzender)
KODA-Wahlkommission
Mustorstr. 2, 54290 Trier
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
KODA-Wahl – Aufruf Kandidatinnen und Kandidaten zu benennen
Am 7. Mai 2025 wird mittels Briefwahl die neue KODA (Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsrechts) für den Bereich des Bistum Trier gewählt. In der KODA werden arbeitsrechtliche Fragen identifiziert, diskutiert und geklärt. Sie besteht aus sechs Delegierten der Arbeitgeberseite und sechs gewählten Personen der Mitarbeiterseite. Zur Verabschiedung von arbeitsrechtlichen Regelungen bedarf es einer Stimmmehrheit von mindestens neun Stimmen.
Kandidatinnen- und Kandidatenvorschläge müssen bis spätestens 26. Februar den jeweils zuständigen KODA-Wahlausschüssen vorliegen.
Wahl der Vertreter der Mitarbeiter in der Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechtes (Bistums-KODA)
Gemäß § 1 Abs. 1 der Ordnung für die Wahl der Vertreter der Mitarbeiter in der Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechtes (Bistums-KODA-Wahlordnung) hat die KODA festgelegt:
Der Wahltag ist Mittwoch, der 7. Mai 2025
Die Wahl findet als Briefwahl statt.
Wahllokal ist das Bischöfliche Generalvikariat, Mustorstraße 2, 54290 Trier
Sitz der Wahlkommission und der Wahlausschüsse ist das Bischöfliche Generalvikariat Trier
Die Kontaktadresse der Wahlkommission lautet:
Bischöfliches Generalvikariat
KODA-Wahlkommission
Mustorstraße 2
54290 Trier
Emailadresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wahlkommission
Gemäß § 2 Abs. 6 der Bistums-KODA-Wahlordnung werden die Mitglieder und die Anschriften der Wahlkommissionbekanntgegeben:
Wahlgruppe 1 – Liturgischer Dienst
Theresia Thiesen, Kirchenmusikerin PastR Bernkastel-Kues,
Gestadestraße 3, 54492 Zeltingen-Rachtig
Wahlgruppe 2 – Pastoraler Dienst
Detlef Willems, Seelsorge Brüderkrankenhaus,
Nordallee 1, 54292 Trier
Wahlgruppe 3 - Kirchliche Verwaltung / Bewirtschaftung
Torsten Neumann, Rendantur Koblenz,
Humboldtstraße 127, 56077 Koblenz
Wahlgruppe 4 – Kirchlicher Schuldienst
Markus Fesser, Bischöfliche Realschule Marienberg,
Am Marienbergpark 3, 56154 Boppard
Wahlgruppe 5 – Kirchlicher Bildungs- und Beratungsdienst
Axel Hemgesberg, Bildungsreferent DPSG Diözesanverband Trier,
Weberbach 70, 54290 Trier
Wahlgruppe 6 – Sozial-pädagogischer Dienst
Gabriele Bouillon, Kita Reinsfeld,
Ahlbergstr. 10, 54421 Reinsfeld
Der Vorstand der Wahlkommission setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitzender: Detlef Willems
Stellvertretende Vorsitzende: Theresia Thiesen
Schriftführer: Torsten Neumann
Wahlausschüsse
Gemäß § 2 Abs. 6 der Bistums-KODA-Wahlordnung werden die Mitglieder und die Anschriften der Wahlausschüssebekanntgegeben (die jeweils erstbenannten haben den Vorsitz inne):
Wahlgruppe 1 - Liturgischer Dienst
Theresia Thiesen, Kirchenmusikerin PastR Bernkastel-Kues, Gestadestr. 3, 54492 Zeltingen-Rachtig
Gaby Kappes, Küsterin PastR Bernkastel-Kues, Hauptstr. 17, 54470 Bernkastel-Kues
Josef Thiesen, Kirchenmusiker PastR Bernkastel-Kues, Gestadestraße 3, 54492 Zeltingen-Rachtig.
Wahlgruppe 2 – Pastoraler Dienst
Detlef Willems, Seelsorge Brüderkrankenhaus, Nordallee 1, 54292 Trier
Raphael Collinet, Pastoraler Raum Hermeskeil, Martinusstr. 5a, 54411 Hermeskeil
Bierau, Susanne, Pfarrei St. Paulin, Palmatiusstr. 4, 54292 Trier
Wahlgruppe 3 – Kirchliche Verwaltung / Bewirtschaftung
Torsten Neumann, Rendantur Koblenz, Humboldtstraße 127, 56077 Koblenz
Isabelle Reisen, BGV, B 3.3.1 Religionsunterricht und Schulpastoral, Mustorstraße 2, 54290 Trier
Beatrix Schneider-Fandel, BGV, Servicestelle, Mustorstraße 2, 54290 Trier
Wahlgruppe 4 – Kirchlicher Schuldienst
Markus Fesser, Bischöfliche Realschule Marienberg, Am Marienbergpark 3, 56154 Boppard
Gaby Heidemann, Angela-Merici-Gymnasium, Neustraße 35, 54290 Trier
Ruth Leinenbach, Angela-Merici-Gymnasium, Neustraße 35, 54290 Trier
Wahlgruppe 5 – Kirchlicher Bildungs- und Beratungsdienst
Axel Hemgesberg, Bildungsreferent DPSG Diözesanverband Trier, Weberbach 70, 54290 Trier
Renate Wulf, Berufsverband der KAB Trier, Weberbach 71, 54290 Trier
Ute Isselhard-Thinnes, Lebensberatung Wittlich, Kasernenstr. 37, 54516 Wittlich
Wahlgruppe 6 Sozial-pädagogische Dienst
Gabriele Bouillon, Kita Reinsfeld, Ahlbergstr. 10, 54421 Reinsfeld
Nicole Berchem, Kita St. Johann, Brunostr. 23b, 54329 Konz-Karthaus
Jutta Kaschner, Kita St. Adula, Hans Adamy-Str.15, 54293 Trier-Pfalzel
Wahlvorschläge
In der KODA werden arbeitsrechtliche Fragen identifiziert, diskutiert und geklärt. Sie besteht aus sechs Delegierten der Arbeitgeberseite und sechs gewählten Personen der Mitarbeiterseite. Zur Verabschiedung von arbeitsrechtlichen Regelungen bedarf es einer Stimmmehrheit von mindestens neun Stimmen.
Bei der Wahl wird in jeder Wahlgruppe je ein Mitglied für die KODA-Mitarbeiterseite gewählt. Es sollen mindestens zwei Kandidatinnen bzw. Kandidaten vorgeschlagen werden, auch damit ggf. in der Legislaturperiode von vier Jahren bei einem Ausscheiden des gewählten Mitgliedes eine Nachrückerin/ein Nachrücker zur Verfügung steht.
Bis zum 26. Februar 2025 können die wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Gruppe des kirchlichen Dienstes, der sie angehören, Wahlvorschläge unterbreiten.
Wählbar sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit einem Jahr in einem kirchlichen Arbeitsverhältnis stehen.
Wahlberechtigt und damit auch vorschlagsberechtigt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Monaten in einem kirchlichen Arbeitsverhältnis stehen.
Die Wahlvorschläge sind an den zuständigen Wahlausschuss zu richten. Sie müssen den Namen der Kandidatin oder des Kandidaten, die ausgeübte Tätigkeit, die beschäftigende Einrichtung und den Anstellungsträger enthalten. Der Wahlvorschlag muss mit der Erklärung der Kandidatin oder des Kandidaten verbunden sein, dass sie oder er die Voraussetzungen für das passive Wahlrecht gemäß § 7 Abs. 1 der Bistums-KODA-Ordnung erfüllt und ihrer oder seiner Benennung zustimmt.
Der Wahlvorschlag muss von der vorschlagenden Mitarbeiterin oder dem vorschlagenden Mitarbeiter und wenigstens weiteren drei wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterzeichnet und dem Wahlausschuss innerhalb der gesetzlichen Frist zugegangen sein.
Für die Wahlvorschläge ist das beiliegende Formblatt zu verwenden.
Formular für Wahlvorschläge zur KODA
Infos zur KODA, zur Wahlordnung und zur Zuordnung zu den Wahlgruppen finden Sie auf dieser Homepage
oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!