Wahlen zur KODA 2021 - Ergebnisse

 

Die Wahlkommission gibt folgendes Ergebnis zu den Wahlen zur KODA 2021 bekannt:

Wahl der VertreterInnen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechtes (Bistum-KODA)

Gemäß § 7 der Ordnung für die Wahl der VertreterInnen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechtes (Bistum-KODA-Wahlordnung) werden nachstehend die Ergebnisse der KODA-Wahl vom 6. Oktober 2021 öffentlich bekannt gegeben:

Das Wahlergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

Wahlgruppe 1 - Liturgischer Dienst

Abgegebene Stimmen     :     784           Wahlbeteiligung: 37 %  (2017: 32 %: 2013: 36 %)
Gültige Stimmen               :     763           Ungültig:  21
Kochems, Manfred           :     489           Enthaltungen: 4
Kreutz, Karl Ludwig          :     270

Damit ist  Manfred Kochems, Dekanatskantor Bitburg, in die Bistums-KODA gewählt.


Wahlgruppe 2 - Pastoraler Dienst

Abgegebene Stimmen     :     288           Wahlbeteiligung: 62 % (2017: 67 %; 2013: 64 %) 
Gültige Stimmen               :     286           Ungültig:  2
Krogull-Kalb, Markus        :     219
Theis, Patrik                       :       67

Damit ist Markus Krogull-Kalb, Dekanat Koblenz, in die Bistums-KODA gewählt.


Wahlgruppe 3 - Kirchliche Verwaltung

Abgegebene Stimmen     :     1247         Wahlbeteiligung:  35 % (2017:  37 %; 2013: 37 %)
Gültige Stimmen               :     1217         Ungültig:  30
Hoffmann-Göritz, Andrea:     1205         Enthaltungen: 12

Damit ist Andrea Hoffmann-Göritz, Katholisches Büro Saarland, in die Bistums-KODA gewählt.


Wahlgruppe 4 - Kirchliches Bildungswesen

Abgegebene Stimmen     :     113           Wahlbeteiligung:   17 %  (2017: 45 %; 2013: 36 %)
Gültige Stimmen               :     110           Ungültig:  3
Schäfer, Uwe                     :     107           Enthaltungen: 3

Damit ist Uwe Schäfer, Edith-Stein-Schule Neunkirchen/Saar, in die Bistums-KODA gewählt.


Wahlgruppe 5 - Dienst der sonstigen kirchlichen Rechtsträger 
im Sinne des § 1 Abs. 2 Bistums-KODA-Ordnung

Abgegebene Stimmen     :     108           Wahlbeteiligung: 21 %  (2017: 29 %; 2013:  36 %)
Gültige Stimmen               :     105           Ungültig:  3
Heisig, Silke                       :     105

Damit ist Silke Heisig, Jugendbildungsstätte Marienburg, in die Bistums-KODA gewählt.
 

Wahlgruppe 6 - Sozialpädagogischer/-karitativer Dienst

Abgegebene Stimmen     :     2219         Wahlbeteiligung:   26 % (2017: 28 %; 2013: 33 %)  
Gültige Stimmen               :     2160         Ungültig:  59
Kleinschmidt, Kerstin        :       804         Enthaltungen: 1
Schon, Susanne                :       580
Porten, Stephanie             :       415
Vomfell, Bianca                 :       360

Damit ist Kerstin Kleinschmidt, Kita St. Peter und Paul Idar-Oberstein, in die Bistums-KODA gewählt.


Die Wahlbeteilung beträgt:  30  %  

Gemäß § 8 Abs. 1 der Bistums-KODA-Wahlordnung kann die Wahl innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses <die Bekanntgabe erfolgt in der Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts vom 1. November 2021> von einer oder einem Wahlberechtigten oder einem kirchlichen Anstellungsträger im Sinne des § 1 Absätze 1 und 2 Bistums-KODA-Ordnung bei der Wahlkommission unter Angabe der Gründe schriftlich angefochten werden.

Die Anfechtung durch eine oder einen Wahlberechtigten setzt des Weiteren voraus, dass eine Berichtigung erfolglos beantragt wurde.

Trier, 07.10.2021                                 

Die  KODA-Wahlkommission

 

Wir bedanken uns bei allen Kandidat*innen und bei allen Wäher*innen.

Die konstituierende Sitzung für den Wahlzeitraum 2021 bis 2025 findet am 16. Dezember 2021 statt.

2024  Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Trier
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.