Sitzung der KODA vom 3. Dezember 2025

 

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

  • die Übernahme der Erhöhung der sich aus dem Tarifabschluss 2025 TVöD-VKA ergebenden Tabellenentgelte in die KAVO (d.h. ab dem 1. April 2025 gibt es 3% mehr Gehalt, mindestens aber 110€ und ab dem 1. Mai 2026 erfolgt eine weitere Erhöhung um 2,8%) sowie
  • die Übernahme der entsprechenden Regelungen zur Jahressonderzahlung (d.h. ab 2026 gibt es einheitlich für alle Entgeltgruppen 85%)
  • die Übernahme der Erhöhung der monatlichen Entgelte für die Berufspraktikantinnen und die Berufspraktikanten (entsprechende Änderung der Ordnung über die Beschäftigung von Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten)

 

Beraten wurden folgende Themen:

  • die Übernahme der restlichen Tarifergebnisse TVöD-VKA 2025 in die Regelungen der KAVO
  • die beabsichtigte Änderung des §36 KAVO (Arbeitsbefreiungstatbestände) bezüglich einer Erweiterung des Personenkreises im Hinblick auf moderne, diverse Lebensformen
  • die Änderung der Eingruppierungsvorschriften der Anlage 4a, Teil B, Abschnitt VIII: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Häusern der Offenen Tür und in Schülerzentren
  • die Tatsache, dass insbesondere das Eingruppierungsmerkmal für die Eingruppierung von Erzieherinnen und Erziehern mit den Tätigkeiten einer Facherzieherin / eines Facherziehers mit entsprechender abgeschlossener Weiterbildung im Umfang von mind. 160 Stunden, nicht in die KAVO – Anlage 4c übernommen wurde und die sich daraus ergebenden möglichen weiteren Handlungsschritte
  • ein Antrag zur Änderung der Anlage 4c zur KAVO: Ergänzung der Entgeltgruppe S4 um eine neue Fallgruppe 3 der Entgeltgruppe S4 der Anlage 1, Teil B, Abschnitt XXIV der Entgeltordnung TVöD. Es geht dabei um die Eingruppierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Tätigkeit von Erzieherinnen und Erziehern, die einen andere Profession haben (nicht-pädagogische Qualifikation)

 

 

Konstituierende Sitzung der neuen KODA vom 3. Dezember 2025

 

Am Nachmittag fand die konstituierende Sitzung der 9. Amtsperiode der KODA statt. Der KODA gehören nun an:

 

Dienstnehmendenseite                                                           Dienstgebendenseite

Karl Ludwig Kreutz                                                                 Georg Goeres

Markus Krogull-Kalb                                                               Andrea Gerards

Laura Leinweber                                                                     Matthias Müller

Uwe Schäfer                                                                           Christian Heckmann

Kathrin Prams                                                                         Elisabeth Schwaab

Kerstin Kleinschmidt                                                               Konrad Berg

 

Turnusgemäß wechselt der Vorsitz der KODA für zwei Jahre zur Dienstgebendenseite. Frau Andrea Gerards wurde einstimmig zur Vorsitzenden gewählt. Für die Dienstnehmendenseite wurde Herr Markus Krogull-Kalb ebenfalls einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Weiterhin wurden die Ausschüsse der KODA neu besetzt.

Zuvor hatte sich Bischof Dr. Stephan Ackermann im Rahmen eines festlichen Mittagessens bei den ausscheidenden Mitgliedern der KODA für ihr Engagement bedankt.

Der neuen KODA wünschte er ein gutes Gelingen zum Wohl des Bistums und der Mitarbeiterschaft.

 

Die nächste Sitzung der KODA findet am 26. Februar 2026 statt.

 

Sitzung der KODA vom 1. Oktober 2025

 

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

  • einen Umrechnungsfaktor, der die bisher für die Eingruppierung der Standortleitung bzw. stellvertretenden Standortleitung in den Katholischen KiTa gGmbHs maßgebliche „Gruppenanzahl“ in Plätze umrechnet. Hintergrund ist der Wegfall des starren Gruppenbezugs im rheinland-pfälzischen Kita-Gesetz und die darauf beruhende Refinanzierung nach dem TvöD, der die Eingruppierung nach einer Durchschnittsbelegung belegbarer Kita-Plätze vorsieht.

(Anm.: Da die Beschlussmaterie sehr komplex ist, werden die Standortleitungen und stellv. Standortleitungen aus dem Bereich der Kita gGmbH Trier und Kita gGmbH Koblenz in gesonderten Veranstaltungen vom Dienstgeber über die neuen Regelungen informiert.)

 

Beraten wurden folgende Themen:

  • die Übernahme der Tarifergebnisse TVöD-VKA 2025 in die Regelungen der KAVO und in die „Ordnung über die Beschäftigung von Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten“
  • die beabsichtigte Änderung des §36 KAVO (Arbeitsbefreiungstatbestände) bezüglich einer Erweiterung des Personenkreises im Hinblick auf moderne, diverse Lebensformen
  • die Änderung der Eingruppierungsvorschriften der Anlage 4a, Teil B, Abschnitt VIII: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Häusern der Offenen Tür und in Schülerzentren
  • die Tatsache, dass insbesondere das Eingruppierungsmerkmal für die Eingruppierung von Erzieherinnen und Erziehern mit den Tätigkeiten einer Facherzieherin / eines Facherziehers mit entsprechender abgeschlossener Weiterbildung im Umfang von mind. 160 Stunden, nicht in die KAVO – Anlage 4c übernommen wurde und die sich daraus ergebenden möglichen weiteren Handlungsschritte

 

Die nächste Sitzung der KODA findet am 3. Dezember 2025 statt.

 

Sitzung der KODA vom 18. September 2025  

 

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • beabsichtigte Änderung des §36 KAVO (Arbeitsbefreiungstatbestände) bezüglich einer Erweiterung des Personenkreises im Hinblick auf moderne, diverse Lebensformen
  • Anpassung der Tätigkeitsmerkmale, die maßgeblich sind für die Eingruppierung der Standortleitung bzw. stellvertretenden Standortleitung in den Katholischen KiTa gGmbHs. Hintergrund ist der Wegfall des starren Gruppenbezugs im rheinland-pfälzischen Kita-Gesetz.
  • Beratungen zu Eingruppierungstatbeständen der KAVO und Stufenzuordnungen bei Neueinstellungen und Dienstgeberwechsel
  • Änderung der Eingruppierungsvorschriften der Anlage 4a, Teil B, Abschnitt VIII: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Häusern der offenen Tür und in Schülerzentren

 

Die KODA hat die Diskussion zur Übernahme der diesjährigen Tarifergebnisse zum TVöD in die KAVO begonnen. Nach Abschluss der langwierigen Redaktionsverhandlungen zum TVöD liegt nun auch die nötige Rechtsgrundlage dazu vor. Eine Entscheidung visieren wir bis Dezember an.

 

Die nächste Sitzung der KODA findet am 18. September 2025 statt.

Sitzung der KODA vom 30. Juni 2025
 

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung: 

  • die Verlängerung der Regelungen des §41b KAVO Betrieblicher Gesundheitsschutz / Betriebliche Gesundheitsförderung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anlage 4a und 4d (einschließlich beamtenähnlich beschäftigter Lehrkräfte) bis zum 30. September 2026. Die KODA hat eine Arbeitsgruppe zur Evaluation der bisherigen Regelungen eingesetzt.
  • Hinzufügung einer neuen Regelung in § 10 Absatz 4 KAVO, durch die die Nichtanrechnung von Fort- und Weiterbildungen gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes vom 20. Oktober 1993 (Neufassung veröffentlicht im KA 2023 Nr. 17) auf den Anspruch nach Satz 4 geregelt wird. Hintergrund: Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nach Artikel 5 Absatz 2 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes dienen dem Erwerb berufs- und tätigkeitsbezogener, spezifischer religiöser und ethischer Kompetenzen. Solche Fort- und Weiterbildungen fallen nach dieser Neuregelung nicht unter die Qualifizierungsmaßnahmen gemäß §10 Absatz 3 KAVO. Es erfolgt daher keine Anrechnung auf den im Absatz 4 geregelten Freistellungsanspruch.

 

Abgelehnt hat die KODA in dieser Sitzung: 

  • den Antrag der Dienstnehmerseite auf eine weitere Änderung des §10 KAVO, dergestalt, dass nur Freistellungen für die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen die in Absatz 3 beschrieben sind und aufgrund staatlicher Regelungen gewährt werden, auf den Anspruch nach Satz 4 anzurechnen sind. Die Dienstnehmerseite wollte damit die Klarstellung erreichen, dass andere Fort- und Weiterbildungen nach den Bildungsfreistellungsgesetzen der Länder Saarland und Rheinland-Pfalz (z.B. zur gesellschaftspolitischen Bildung) nicht auf den Qualifizierungsanspruch nach §10 Absatz 3 KAVO anzurechnen sind.

 

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • beabsichtigte Änderung des §36 KAVO (Arbeitsbefreiungstatbestände) bezüglich einer Erweiterung des Personenkreises im Hinblick auf moderne, diverse Lebensformen
  • Anpassung der Tätigkeitsmerkmale, die maßgeblich sind für die Eingruppierung der Standortleitung bzw. stellvertretenden Standortleitung in den Katholischen KiTa gGmbHs. Hintergrund ist der Wegfall des starren Gruppenbezugs im rheinland-pfälzischen Kita-Gesetz

 

Die nächste Sitzung der KODA findet am 18. September 2025 statt.

Sitzung der KODA vom 15. Mai 2025
 

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • beabsichtigte Neufassung des §10 KAVO (Qualifizierung) bzgl. der Nichtanrechnung auf den Anspruch auf Qualifizierungsmaßnahmen bei Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nach Artikel 5 Absatz 2 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes und bei Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen gemäß dem rheinland-pfälzischen bzw. saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz
  • beabsichtigte Änderung des §36 KAVO (Arbeitsbefreiung) bezüglich einer Erweiterung des Personenkreises im Hinblick auf moderne, diverse Lebensformen
  • Tätigkeitsmerkmale gemäß Anlage 4c bei der Eingruppierung der Standortleitung bzw. stellvertretenden Standortleitung in den Katholischen KiTa gGmbHs nach Wegfall des starren Gruppenbezugs im rheinland-pfälzischen Kita-Gesetz
  • redaktionelle Anpassung der Durchführungshinweise zur Umsetzung des Sabbatjahres für beamtenähnlich angestellte Lehrkräfte des Bistums Trier inklusive der notwendigen Anpassung der Nebenabrede zum Dienstvertrag.

Die nächste Sitzung der KODA findet am 30. Juni 2025 statt.

2026  Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Trier
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