Sitzung der KODA vom 30. Juni 2025
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
- die Verlängerung der Regelungen des §41b KAVO Betrieblicher Gesundheitsschutz / Betriebliche Gesundheitsförderung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anlage 4a und 4d (einschließlich beamtenähnlich beschäftigter Lehrkräfte) bis zum 30. September 2026. Die KODA hat eine Arbeitsgruppe zur Evaluation der bisherigen Regelungen eingesetzt.
- Hinzufügung einer neuen Regelung in § 10 Absatz 4 KAVO, durch die die Nichtanrechnung von Fort- und Weiterbildungen gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes vom 20. Oktober 1993 (Neufassung veröffentlicht im KA 2023 Nr. 17) auf den Anspruch nach Satz 4 geregelt wird. Hintergrund: Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nach Artikel 5 Absatz 2 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes dienen dem Erwerb berufs- und tätigkeitsbezogener, spezifischer religiöser und ethischer Kompetenzen. Solche Fort- und Weiterbildungen fallen nach dieser Neuregelung nicht unter die Qualifizierungsmaßnahmen gemäß §10 Absatz 3 KAVO. Es erfolgt daher keine Anrechnung auf den im Absatz 4 geregelten Freistellungsanspruch.
Abgelehnt hat die KODA in dieser Sitzung:
- den Antrag der Dienstnehmerseite auf eine weitere Änderung des §10 KAVO, dergestalt, dass nur Freistellungen für die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen die in Absatz 3 beschrieben sind und aufgrund staatlicher Regelungen gewährt werden, auf den Anspruch nach Satz 4 anzurechnen sind. Die Dienstnehmerseite wollte damit die Klarstellung erreichen, dass andere Fort- und Weiterbildungen nach den Bildungsfreistellungsgesetzen der Länder Saarland und Rheinland-Pfalz (z.B. zur gesellschaftspolitischen Bildung) nicht auf den Qualifizierungsanspruch nach §10 Absatz 3 KAVO anzurechnen sind.
Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:
- beabsichtigte Änderung des §36 KAVO (Arbeitsbefreiungstatbestände) bezüglich einer Erweiterung des Personenkreises im Hinblick auf moderne, diverse Lebensformen
- Anpassung der Tätigkeitsmerkmale, die maßgeblich sind für die Eingruppierung der Standortleitung bzw. stellvertretenden Standortleitung in den Katholischen KiTa gGmbHs. Hintergrund ist der Wegfall des starren Gruppenbezugs im rheinland-pfälzischen Kita-Gesetz
Die nächste Sitzung der KODA findet am 18. September 2025 statt.
Sitzung der KODA vom 15. Mai 2025
Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:
- beabsichtigte Neufassung des §10 KAVO (Qualifizierung) bzgl. der Nichtanrechnung auf den Anspruch auf Qualifizierungsmaßnahmen bei Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nach Artikel 5 Absatz 2 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes und bei Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen gemäß dem rheinland-pfälzischen bzw. saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz
- beabsichtigte Änderung des §36 KAVO (Arbeitsbefreiung) bezüglich einer Erweiterung des Personenkreises im Hinblick auf moderne, diverse Lebensformen
- Tätigkeitsmerkmale gemäß Anlage 4c bei der Eingruppierung der Standortleitung bzw. stellvertretenden Standortleitung in den Katholischen KiTa gGmbHs nach Wegfall des starren Gruppenbezugs im rheinland-pfälzischen Kita-Gesetz
- redaktionelle Anpassung der Durchführungshinweise zur Umsetzung des Sabbatjahres für beamtenähnlich angestellte Lehrkräfte des Bistums Trier inklusive der notwendigen Anpassung der Nebenabrede zum Dienstvertrag.
Die nächste Sitzung der KODA findet am 30. Juni 2025 statt.
Sitzung der KODA vom 3. April 2025
Beraten wurden folgende Themen:
- Evaluierung des § 41b KAVO zum betrieblichen Gesundheitsschutz.
- Durchführungshinweise zur Umsetzung des Sabbatjahres für Lehrkräfte des Bistums Trier inklusive der notwendigen Anpassung der Nebenabrede zum Dienstvertrag.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Sabbatjahres bei beamtenähnlich beschäftigten Lehrkräften des Bistums Trier war die Frage nach der Beachtung und Umsetzung von Besoldungssteigerungen bei Erreichen einer höheren Erfahrungsstufe während der Freistellungsphase aufgekommen. Nach Rücksprache mit den zuständigen Landesbehörden ist der Sachverhalt nun geklärt. Die Durchführungshinweise des Bistums und die Nebenabrede werden entsprechend angepasst; es erfolgt eine Bezahlung auf Grundlage der höheren Erfahrungsstufe.
Gespräch mit Generalvikar von Plettenberg und Ltd. Direktor Trogsch:
Im Gespräch ging es um die allgemeine Haushalts- und Finanzlage des Bistums Trier; insbesondere um Fragestellungen der künftigen Möglichkeit der Finanzierung von Aufgaben in den Grunddiensten der Kirche im Spannungsfeld von sinkenden Einnahmen, strukturellen Änderungen und gesellschaftlichen Parametern.
In diesem Zusammenhang wurden konkrete Fragen mit KODA-Bezug diskutiert; u.a.:
- Bestehende Differenzen im Gesamtgefüge der KAVO bzgl. Eingruppierungen und Entgelttabellen, z.B. zwischen der Anlage 14 der KAVO (Bereich der Trägergesellschaft Bistum Trier) im Vergleich zu den ansonsten geltenden Anlagen 4a und 5a zur KAVO
- Auswirkungen von Mindestlohn auf Tabellenentgelte: Hier gibt es insbesondere im Bereich der Anlage 14 der KAVO die Spannung zwischen Übernahme der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in den unteren Entgeltgruppen und der dadurch folgenden Aufhebung der Differenzierungen der Stundenlöhne zwischen den unteren und mittleren Entgeltgruppen.
Die nächste Sitzung der KODA findet am 15. Mai 2025 statt.
Sitzung der KODA vom 6. Februar 2025
Beraten wurden folgende Themen:
- Beteiligung der KODA an Gesprächen mit den Landesregierungen und den katholischen Büros Mainz und Saarbrücken
Im Nachgang des Studientags mit dem Bischof zum kirchlichen Arbeitsrecht im Jahr 2024 haben sich neue Gesprächsformate auf politischer Ebene entwickelt. Die KODA will diese Gesprächsformate zukünftig mitgestalten. - Anpassung der Geschäftsordnung der KODA
Die nächste Sitzung der KODA findet am 3. April 2025 statt.
Sitzung der KODA vom 9. Januar 2025
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
- die Änderung der Anlage 22 zur KAVO: Hier gab es einen fehlerhaften Bezug zur bischöflichen Präventionsordnung, der mit diesem Beschluss korrigiert wurde.
- die rückwirkende Übernahme der Tarifergebnisse des TV-L für die angestellten Lehrer*innen des Bistums: Nachdem die Tarifparteien die Ergebnisse der Verhandlungen zum TV-L im Dezember 2024 veröffentlicht hatten, konnte die KODA nun diese Regelungen durch Beschluss übernehmen. Die entsprechende Erhöhung der Tabellenwerte tritt rückwirkend zum 01.11.2024 in Kraft.
Beraten wurden folgende Themen:
- Evaluierung des § 41b KAVO zum betrieblichen Gesundheitsschutz.
Im Rahmen der Befristung der Regelung zum 30.09.2025 hatte sich die KODA verpflichtet, frühzeitig in eine Evaluierung einzusteigen. Hierzu war Frau Beate Kloy eingeladen. Erste Punkte für eine Weiterarbeit wurden vereinbart und eine entsprechende Arbeitsgruppe gebildet.
Neues Mitglied der KODA:
- Frau Susanne Schon konnte als neues Mitglied der Mitarbeiter*innenseite der KODA begrüßt werden. Sie folgt auf Frau Andrea Hoffmann-Göritz, in deren Wahlgruppe es keine Nachrücker*in gab.
Die nächste Sitzung der KODA findet am 6. Februar 2025 statt.