Sitzung der KODA vom 3. April 2025
Beraten wurden folgende Themen:
- Evaluierung des § 41b KAVO zum betrieblichen Gesundheitsschutz.
- Durchführungshinweise zur Umsetzung des Sabbatjahres für Lehrkräfte des Bistums Trier inklusive der notwendigen Anpassung der Nebenabrede zum Dienstvertrag.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Sabbatjahres bei beamtenähnlich beschäftigten Lehrkräften des Bistums Trier war die Frage nach der Beachtung und Umsetzung von Besoldungssteigerungen bei Erreichen einer höheren Erfahrungsstufe während der Freistellungsphase aufgekommen. Nach Rücksprache mit den zuständigen Landesbehörden ist der Sachverhalt nun geklärt. Die Durchführungshinweise des Bistums und die Nebenabrede werden entsprechend angepasst; es erfolgt eine Bezahlung auf Grundlage der höheren Erfahrungsstufe.
Gespräch mit Generalvikar von Plettenberg und Ltd. Direktor Trogsch:
Im Gespräch ging es um die allgemeine Haushalts- und Finanzlage des Bistums Trier; insbesondere um Fragestellungen der künftigen Möglichkeit der Finanzierung von Aufgaben in den Grunddiensten der Kirche im Spannungsfeld von sinkenden Einnahmen, strukturellen Änderungen und gesellschaftlichen Parametern.
In diesem Zusammenhang wurden konkrete Fragen mit KODA-Bezug diskutiert; u.a.:
- Bestehende Differenzen im Gesamtgefüge der KAVO bzgl. Eingruppierungen und Entgelttabellen, z.B. zwischen der Anlage 14 der KAVO (Bereich der Trägergesellschaft Bistum Trier) im Vergleich zu den ansonsten geltenden Anlagen 4a und 5a zur KAVO
- Auswirkungen von Mindestlohn auf Tabellenentgelte: Hier gibt es insbesondere im Bereich der Anlage 14 der KAVO die Spannung zwischen Übernahme der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in den unteren Entgeltgruppen und der dadurch folgenden Aufhebung der Differenzierungen der Stundenlöhne zwischen den unteren und mittleren Entgeltgruppen.
Die nächste Sitzung der KODA findet am 15. Mai 2025 statt.