Sitzung der KODA vom 26. Februar 2026
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
- die Übernahme des Tarifergebnisses 2025 des TVöD-VKA in die Anlage 14 der KAVO und die Anpassung der Anlage 14 an den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2026. Die Anlage 14 regelt Bestimmungen für die Mitarbeitenden der TBT.
Beraten wurden folgende Themen:
- die Übernahme der Tarifergebnisse 2025 des TVÖD-VKA in die Regelungen der KAVO mit Ausnahme der bereits in der Dezembersitzung der KODA beschlossenen Übernahme der Erhöhung der Tabellenentgelte, der Regelungen zur Jahressonderzahlung und der Erhöhung der monatlichen Entgelte für die Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten
- die beabsichtigte Änderung des §36 KAVO (Arbeitsbefreiungstatbestände) bezüglich einer Erweiterung des Personenkreises im Hinblick auf moderne, diverse Lebensformen
- die Änderung der Eingruppierungsvorschriften der Anlage 4a, Teil B, Abschnitt VIII: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Häusern der Offenen Tür und in Schülerzentren
- die Tatsache, dass insbesondere das Eingruppierungsmerkmal für die Eingruppierung von Erzieherinnen und Erziehern mit den Tätigkeiten einer Facherzieherin / eines Facherziehers mit entsprechender abgeschlossener Weiterbildung im Umfang von mind. 160 Stunden, nicht in die KAVO – Anlage 4c übernommen wurde und die sich daraus ergebenden möglichen weiteren Handlungsschritte
- ein Antrag zur Änderung der Anlage 4c zur KAVO: Ergänzung der Entgeltgruppe S4 um eine neue Fallgruppe 3 der Entgeltgruppe S4 der Anlage 1, Teil B, Abschnitt XXIV der Entgeltordnung TVöD. Es geht dabei um die Eingruppierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Tätigkeit von Erzieherinnen und Erziehern, die einen andere Profession haben (nicht-pädagogische Qualifikation).
- die redaktionelle Überarbeitung der KAVO
- die Anpasung der Musterarbeitsverträge der Anlage 2 zur KAVO an Änderungen in der Vertretungsberechtigung und die Änderung des §39 Absatz 1 Buchstabe a KAVO (Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersgrenze)
- die Neufassung des §36 Absatz 1 Buchstabe j der KAVO zwecks Definition des Dienstjubiläums und der Präzisierung, welche Beschäftigungszeiten zu einem Dienstjubiläum zählen.
- die Präzisierung der Regelung zur Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Beantragung und Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß Teil II §1 Absatz 2 der Anlage 22 zur KAVO. Zudem ging es um die Konkretisierung des Personenkreises, der zur Überprüfung eines erweiterten Führungszeugnisses berechtigt ist, gemäß der Protokollerklärung zu Teil II §1 Absatz 3 der Anlage 22 zur KAVO.
Die nächste Sitzung der KODA findet am 23. April 2026 statt.
