Ordnung über die Beschäftigung von Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten

Die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechtes für das Bistum Trier (Bistums-KODA) hat folgende  

Ordnung über die Beschäftigung von Berufsprakti­kan­tin­nen und Berufspraktikanten

beschlossen. Sie finden hier den jeweils aktuellen Gesamttext.

 

Zu dieser Ordnung gehört weiterhin ein 

Mustervertrag für Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten.

Diese Ordnung gilt für alle Berufspraktika ab 3 Monate und ist nicht mehr auf den Kindertagesstättenbereich beschränkt.

2026  Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Trier
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