Ordnung über die Beschäftigung von Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten
Die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechtes für das Bistum Trier (Bistums-KODA) hat folgende
Ordnung über die Beschäftigung von Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten
beschlossen. Sie finden hier den jeweils aktuellen Gesamttext.
Zu dieser Ordnung gehört weiterhin ein
Mustervertrag für Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten.
Diese Ordnung gilt für alle Berufspraktika ab 3 Monate und ist nicht mehr auf den Kindertagesstättenbereich beschränkt.
