Ordnung über die Beschäftigung von Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten
Die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechtes für das Bistum Trier (Bistums-KODA) hat in ihrer Sitzung am 19. September 2018 eine Änderung der Ordnung aus dem Jahre 2017 beschlossen. Hier finden Sie die jeweils aktuelle
Ordnung über die Beschäftigung von Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten.
Zu dieser Ordnung gehört weiterhin ein
Mustervertrag für Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten.
Diese Ordnung gilt für alle Berufspraktikas ab 3 Monate und ist nicht mehr auf den Kindertagesstättenbereich beschränkt.