Dritte gemeinsame Information der Bistums-KODA Trier für die Beschäftigten des Bistums
Informationen zur Ordnung über eine Einmalzahlung
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
bekanntermaßen hat sich die Bistums-KODA auf den Weg gemacht, für alle kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bistum Trier eine einheitliche KAVO zu schaffen (vgl. insoweit die Ausführungen der beiden ersten Informationsblätter). Dies wurde vor allem ausgelöst durch die tief greifenden Änderungen im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes.
Ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtpaketes der beiden großen Tarifreformen im öffentlichen Dienst ist die Leistung von Einmalzahlungen. Diese sind wegen der bereits erfolgten Umsetzung des neuen Rechtes im Geltungsbereich des TVÖD und des TV-L aber auch im bisherigen Geltungsbereich der KAVO (Kirchengemeinden) schon zur Auszahlung gelangt. Da die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsrechtes für die Bistumsbeschäftigten noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, hat die Bistums-KODA vorweg über einen Bestandteil des Verhandlungspaketes, nämlich die Leistung von Einmalzahlungen, den im Kirchlichen Amtsblatt des Monats Mai 2007 veröffentlichten Beschluss (KA 2007 Nr. 89) gefasst.
Wesentliche Eckpunkte dieses Beschlusses sind:
- Einmalzahlungen in den Monaten Mai, Juli und Oktober 2007 in Höhe von jeweils 300 € für vollbeschäftigte Bistumsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter.
- Teilzeitbeschäftigte erhalten jeweils den ihrem Beschäftigungsumfang entsprechenden Teilbetrag.
- Der Anspruch besteht nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die künftig die KAVO Anwendung findet.
- Der Anspruch und die Auszahlung der Einmalzahlung stehen unter dem Vorbehalt der Übernahme der KAVO durch die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter (vgl. § 1 Abs. 5 der Ordnung über eine Einmalzahlung).
Erste Rückfragen zur Umsetzung der Ordnung über eine Einmalzahlung geben Anlass zu folgenden Erläuterungen:
- Die Einmalzahlungen stehen im Zusammenhang mit der Neugestaltung der KAVO und deren Übernahme in die Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums. Der Rückzahlungsvorbehalt in § 1 Abs. 5 der Ordnung über eine Einmalzahlung bringt dies zum Ausdruck.
- Nach der Beschlussfassung in der KODA über die neue KAVO wird eine ausführliche Information der Mitarbeiterschaft in Form von Dienstversammlungen und auf Wunsch Einzelinformationen über den Inhalt der neuen KAVO erfolgen. Im Anschluss daran wird das Angebot des Bistums zum Abschluss eines Änderungsvertrages, der eine Geltung der KAVO vorsieht, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugesandt. Ab diesem Zeitpunkt verbleibt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Zeitspanne von insgesamt 10 Wochen zur eingehenden Prüfung des Übernahmeangebotes.
- Für den Fall der Entscheidung gegen die Übernahme der KAVO ist eine Rückrechnung von bereits erhaltenen Einmalzahlungen ohne weitere Nachteile der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich.
- Die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse in den Jahren 2005 und 2006 spielt für die Höhe der Einmalzahlungen keine Rolle. Die KODA hat hier eine vom öffentlichen Dienst abweichende Regelung getroffen. Maßgeblich sind die jeweiligen Verhältnisse am 1. Mai, 1. Juli und 1 Oktober 2007 (vergleiche § 1 Abs. 1 und 3 der Ordnung über eine Einmalzahlung).
Weitere Informationen erhalten Sie über die Homepage der Mitabeiterseite der Bistums-KODA (www.koda-trier-mitarbeiterseite.de). Der Inhalt der beiden ersten Informationsbriefe kann über diese Homepage abgerufen werden.
Darüber hinaus ist es geplant, im bistumseigenen Intranet eine Übersicht über häufig gestellte Fragen und deren Beantwortung einzustellen. Sobald die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen geschaffen sind, werden Sie kurzfristig informiert.
Weitergehende Auskünfte zur Umsetzung der Ordnung über eine Einmalzahlung erteilt die Abteilung Personalverwaltung im Bischöflichen Generalvikariat unter den Telefonnummern:
0651/7105-427 - Frau Mohr
0651/7105-541 – Frau Peifer
Trier, 02. Juli 2007
Ihre Bistums-KODA