§ 26
Anzeige- und Nachweispflichten
§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz gilt mit der Maßgabe, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, in Einzelfällen die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz gilt mit der Maßgabe, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, in Einzelfällen die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.