Sitzung 26. Februar 2015
Abgelehnt hat die KODA in dieser Sitzung:
den vom Dienstgeber modifizierten Empfehlungsbeschluss der Zentralkoda zur Aufnahme einer Regelung in der KAVO bzgl. der Pflicht zur Weiterleitung von Hinweisen auf sexuellen Missbrauch.
Der Antrag zielte darauf ab, eine Vorschrift in die KAVO aufzunehmen, nach der alle Beschäftigte verpflichtet sind, die zuständige Person über Sachverhalte und Hinweise auf tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen, die ihnen zur Kenntnis gelangt sind, unverzüglich zu informieren.
Die Mitarbeiterseite sieht in dieser Verpflichtung eine über die staatlichen Gesetze hinaus gehende Regelung und hat daher eine Verankerung als arbeitsvertragliche Pflicht (die bei Nichtbefolgung entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen kann wie z.B. eine Abmahnung oder Kündigung) in der KAVO abgelehnt.
Beraten hat die KODA in dieser Sitzung über:
• Den Antrag der Mitarbeiterseite zur Änderung von § 36 KAVO „Arbeitsbefreiung".
Hier geht es um die Aufnahme eines Anspruches auf Arbeitsbefreiung aus Anlass eines 25-, 40- und 50-jährigem Dienstjubiläums sowie eine Änderung des Tatbestandes der Arbeitsbefreiung wegen schwerer Erkrankung von Angehörigen.
• Den aktuellen Stand der Übernahme der „Grundordnung des Kirchlichen Dienstes" durch sonstige kirchliche Rechtsträger und dadurch bedingte denkbare Arbeitsaufträge für die KODA.
• Die Berichte der Arbeitsgruppen der KODA:
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- „Lehrer" im Hinblick auf ihren aktuellen Sach- und Beratungsstand
- „Reisekosten" wo insbesondere die Frage der zweiten Fahrt auch weiterhin einer Klärung zugeführt werden muss. Neue Termine der Arbeitsgruppe finden am 26. März und 13. Mai statt.
- „Praktikanten": Hier soll in der nächsten Sitzung am 9. März ein erster Entwurf einer Ordnung geprüft und erörtert werden.
Die in der KODA-Sitzung am 10./11. Dezember 2014 verabschiedete „Dienstordnung für Kirchenmusiker" tritt zum 1. März 2015 in Kraft.