22-01-26
Sitzung der KODA vom 26. Januar 2022
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung
- Änderungen der Anlage 17 der KAVO (Regelung der Kurzarbeit im Zusammenhang mit der Corona-Virus Pandemie)
Diese beziehen sich zum einen auf die Verlängerung der Höchstdauer der Inanspruchnahme der Kurzarbeit von 21 auf 24 Monate und zum anderen auf die Verlängerung der gesamten Laufzeit der Anlage 17 bis zum 31. Dezember 2022.
- eine Corona-Sonderzahlung für die angestellten Lehrkräfte an Bistumsschulen
Die Lehrkräfte an den Bistumsschulen erhalten – vergleichbar den Lehrkräften an den öffentlichen Schulen – eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro im Monat März 2022 ausgezahlt.
- Änderung der Anlage 11 der KAVO (Schlichtungsverfahren in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten)
Der Zeitraum, in dem die beiden Vorsitzenden alternierend die eingegangenen Verfahren bearbeiten, wurde dahingehend geändert, dass nunmehr die gesamte Amtszeit maßgebend ist.