23-12-14
Sitzung der KODA vom 14./15. Dezember 2023
Wahlen zum Vorsitz
- Frau Andrea Hoffmann-Göritz (Mitarbeiterseite) zur Vorsitzenden der KODA
- Herr Konrad Berg (Dienstgeberseite) zum stellvertretenden Vorsitzenden der KODA
Gemäß der KODA-Ordnung wurde damit turnusgemäß der Wechsel im Vorsitz vollzogen.
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
- Übernahme des Tarifergebnisses TVöD-VKA vom 22. April 2023:
Ab dem 1. März 2024 erfolgt eine Erhöhung der Tabellenentgelte. Dabei werden in einem ersten Schritt alle Tabellenentgelte um einen (Sockel-)Betrag von 200 Euro angehoben. In einem zweiten Schritt wird der so erhöhte Betrag noch einmal linear um 5,5 Prozent angehoben. Der Mindesterhöhungsbeitrag beläuft sich auf 340 Euro.
- Änderung der Eingruppierung der Sozialarbeiter*innen in den Lebensberatungsstellen:
Mit Wirkung vom 1. Februar 2024 werden die Tätigkeitsmerkmale, nach denen die Sozialarbeiter*innen in die EG 10 bzw. EG 11 eingruppiert werden, verändert
- eine Ergänzung der Anlage 4c zur KAVO (Einfügung der EG S 11b für Sozialarbeiter*innen in den Kindertagesstätten)und Ergänzung der SuE-Zulagenzahlung für diese Tätigkeitsgruppe (Zahlung einer SuE-Zulage in Höhe von 180 Euro monatlich)
- Änderung der Eingruppierung der Mitarbeiter*innen im Bereich der Jugendeinrichtungen:
Aufgrund der Umstrukturierungen im Bereich der Jugendeinrichtungen des Bistums war die Auflistung der Einrichtungen im Abschnitt VII der Anlage 4a zur KAVO auf die veränderten Strukturen hin anzupassen
Abgelehnt wurde in dieser Sitzung:
- Die Verlängerung der Regelungen zur Altersteilzeit(Anlage 9 der KAVO):
der entsprechende Antrag der Mitarbeiterseite fand nicht die erforderliche Mehrheit
Beraten wurden folgende Anträge
- konkrete Umsetzung des im Bereich der Bistumsschulen möglichen Sabbatjahres für Lehrer*innen in Bezug auf die Höhe des Entgeltes im Freistellungszeitraum
- Regelung eines Verhaltenskodex, der im Rahmen der arbeitsrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Erlass der Interventions- und Präventionsordnung gelten soll