24-02-29
Sitzung der KODA vom 29. Februar 2024
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
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Annahme des auf Grundlage des Vermittlungsvorschlages des Vermittlungsausschusses der KODA Trier ausformulierten Antrages auf Eingruppierung des Diözesanvorstandes des BDKJ (hier: des/der Diözesanseelsorger*in) in die Entgeltgruppe 13
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Antrag auf Änderung der Anlage 9 (Altersteilzeitregelung): hier Erhöhung des Wertguthabens auf Grundlage des Tarifergebnisses 2023
Beraten wurden folgende Anträge
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Beabsichtigte Änderungen der Anlage 11 (Regelungen über das Schlichtungsverfahren) aufgrund der vorliegenden, durch den Arbeitsrechtsausschuss (ARA) der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK) beschlossenen und vom Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) verabschiedeten, Empfehlungen zu einer Musterschlichtungsordnung.
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Die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Sabbatjahres für beamtenähnlich beschäftigte Lehrkräfte des Bistums Trier aufgetretene Frage nach der Höhe des Entgeltes während der Freistellungsphase, konnte abschließend geklärt werden. Nach Klärung mit den zuständigen Landesbehörden steht nunmehr fest, dass auch während der Freistellungsphase die beamtenähnlich beschäftigten Lehrkräfte die Besoldung erhalten, die sie zu dem Zeitpunkt auf Grund der vereinbarten Teilzeitregelung erhalten würden.