Sitzung der KODA vom 30. Juni 2025
 

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung: 

  • die Verlängerung der Regelungen des §41b KAVO Betrieblicher Gesundheitsschutz / Betriebliche Gesundheitsförderung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anlage 4a und 4d (einschließlich beamtenähnlich beschäftigter Lehrkräfte) bis zum 30. September 2026. Die KODA hat eine Arbeitsgruppe zur Evaluation der bisherigen Regelungen eingesetzt.
  • Hinzufügung einer neuen Regelung in § 10 Absatz 4 KAVO, durch die die Nichtanrechnung von Fort- und Weiterbildungen gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes vom 20. Oktober 1993 (Neufassung veröffentlicht im KA 2023 Nr. 17) auf den Anspruch nach Satz 4 geregelt wird. Hintergrund: Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nach Artikel 5 Absatz 2 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes dienen dem Erwerb berufs- und tätigkeitsbezogener, spezifischer religiöser und ethischer Kompetenzen. Solche Fort- und Weiterbildungen fallen nach dieser Neuregelung nicht unter die Qualifizierungsmaßnahmen gemäß §10 Absatz 3 KAVO. Es erfolgt daher keine Anrechnung auf den im Absatz 4 geregelten Freistellungsanspruch.

 

Abgelehnt hat die KODA in dieser Sitzung: 

  • den Antrag der Dienstnehmerseite auf eine weitere Änderung des §10 KAVO, dergestalt, dass nur Freistellungen für die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen die in Absatz 3 beschrieben sind und aufgrund staatlicher Regelungen gewährt werden, auf den Anspruch nach Satz 4 anzurechnen sind. Die Dienstnehmerseite wollte damit die Klarstellung erreichen, dass andere Fort- und Weiterbildungen nach den Bildungsfreistellungsgesetzen der Länder Saarland und Rheinland-Pfalz (z.B. zur gesellschaftspolitischen Bildung) nicht auf den Qualifizierungsanspruch nach §10 Absatz 3 KAVO anzurechnen sind.

 

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • beabsichtigte Änderung des §36 KAVO (Arbeitsbefreiungstatbestände) bezüglich einer Erweiterung des Personenkreises im Hinblick auf moderne, diverse Lebensformen
  • Anpassung der Tätigkeitsmerkmale, die maßgeblich sind für die Eingruppierung der Standortleitung bzw. stellvertretenden Standortleitung in den Katholischen KiTa gGmbHs. Hintergrund ist der Wegfall des starren Gruppenbezugs im rheinland-pfälzischen Kita-Gesetz

 

Die nächste Sitzung der KODA findet am 18. September 2025 statt.

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