Sitzung der KODA vom 1. Oktober 2025
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
- einen Umrechnungsfaktor, der die bisher für die Eingruppierung der Standortleitung bzw. stellvertretenden Standortleitung in den Katholischen KiTa gGmbHs maßgebliche „Gruppenanzahl“ in Plätze umrechnet. Hintergrund ist der Wegfall des starren Gruppenbezugs im rheinland-pfälzischen Kita-Gesetz und die darauf beruhende Refinanzierung nach dem TvöD, der die Eingruppierung nach einer Durchschnittsbelegung belegbarer Kita-Plätze vorsieht.
(Anm.: Da die Beschlussmaterie sehr komplex ist, werden die Standortleitungen und stellv. Standortleitungen aus dem Bereich der Kita gGmbH Trier und Kita gGmbH Koblenz in gesonderten Veranstaltungen vom Dienstgeber über die neuen Regelungen informiert.)
Beraten wurden folgende Themen:
- die Übernahme der Tarifergebnisse TVöD-VKA 2025 in die Regelungen der KAVO und in die „Ordnung über die Beschäftigung von Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten“
- die beabsichtigte Änderung des §36 KAVO (Arbeitsbefreiungstatbestände) bezüglich einer Erweiterung des Personenkreises im Hinblick auf moderne, diverse Lebensformen
- die Änderung der Eingruppierungsvorschriften der Anlage 4a, Teil B, Abschnitt VIII: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Häusern der Offenen Tür und in Schülerzentren
- die Tatsache, dass insbesondere das Eingruppierungsmerkmal für die Eingruppierung von Erzieherinnen und Erziehern mit den Tätigkeiten einer Facherzieherin / eines Facherziehers mit entsprechender abgeschlossener Weiterbildung im Umfang von mind. 160 Stunden, nicht in die KAVO – Anlage 4c übernommen wurde und die sich daraus ergebenden möglichen weiteren Handlungsschritte
Die nächste Sitzung der KODA findet am 3. Dezember 2025 statt.
