§ 48e

Übergangsvorschriften anlässlich der 47. Ordnung zur Änderung der KAVO

Für Lehrkräfte, auf die die Anlage 4d anwendbar ist und die spätestens mit Ablauf des 15. November 2019 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, gelten die Regelungen zur Anlage 13 der 47. Ordnung zur Änderung der KAVO nur, wenn sie dies bis zum 31. Mai 2020 schriftlich beantragen.

 

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