§ 5a
Geltung von arbeitsrechtlichen Normen im Zusammenhang mit dem Erlass der Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst und der Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
Die Geltung von arbeitsrechtlichen Normen im Zusammenhang mit dem Erlass der Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst vom 6. Dezember 2019 (KA 2020 Nr. 2), zuletzt geändert am 5. Oktober 2022 (KA 2022 Nr. 278), und der Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz vom 6. Dezember 2019 (KA 2020 Nr. 3) richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen der Anlage 22.