14-05-05

Sitzung 05. Mai 2014 

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

1. Die „25. Ordnung zur Änderung der KAVO"

Diese Regelung hat folgenden Inhalt:

Hier wurde § 2 Absatz 4(Ärztliche Untersuchungen) hinsichtlich der Kostenübernahme bei Impfungen präzisiert.
Diese Regelung tritt zum 1. Juni 2014 in Kraft.

 

Die KODA stellte einvernehmlich fest, dass der „Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD)" in seiner jeweils geltenden Fassung gilt. Damit ist auch gewährleistet, dass die Auszubildenden, die in diesem Jahr ihren Abschluss machen gemäß dem Tarifabschluss vom März 2014, bei Vorliegen der dort geregelten Voraussetzungen für ein Jahr befristet in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden.

 

Diskutiert hat die KODA in dieser Sitzung:

o erneut über die Auswirkungen der Schlüsselzuweisungen an die Kirchengemeindeverbände und die dadurch teilweise vorgenommenen missbräuchlichen Kürzungen von Entgeltregelungen der KAVO
o den Stand der Übernahme der Grundordnung des Kirchlichen Dienstes in die Statuten der sonstigen kirchlichen Rechtsträger und damit einhergehend die evtl. Zuständigkeit der KODA für deren Arbeitsvertragsregelungen
o die Umsetzung der Dienstordnung in den Kindertageseinrichtungen
o über eine Neuregelung der Dienstordnung für Kirchenmusiker
o den Empfehlungsbeschluss der Zentral-KODA zur Weiterleitung von Hinweisen auf sexuellen Missbrauch

Verabschiedet hat die KODA sein Mitglied Dechant Hans-Jürgen Bier. Dechant Bier hat Herrn Generalvikar Dr. Bätzing gebeten, ihn von diesem Amt zu entbinden. Dechant Bier war seit 1995 Mitglied der KODA. Die Mitglieder der KODA wünschen Dechant Bier für sein weiteres Wirken alles Gute und vor allem Gesundheit.

 

Die nächste Sitzung findet am Donnerstag, 26. Juni 2014 statt.

 

14-03-24

Sitzung 24. März 2014 

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

1. Die „24. Ordnung zur Änderung der KAVO"

Diese Regelung hat folgende Inhalte:

a) Eine Änderung in der Anlage 8 Reisekostenerstattung

Hier werden §§ 1 Absatz 6 und 2 präzisiert.
Diese Regelung tritt zum 1. Mai 2014 für die Dauer von zwei Jahren in Kraft.


b) Die Anpassung der Anlage 4b bezüglich einer Neuregelung der 
    Pfarrverwaltungszulage

Diese Regelung beinhaltet, dass Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten sowie Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten, die Aufgaben nach den sogenannten Vakanzmodellen wahrnehmen, eine Zulage erhalten.
Diese Regelung tritt zum 1. Februar 2014 in Kraft.


2. Die „1. Ordnung zur Änderung der Dienstordnung für Kindertagesstätten"

Dabei ging es um die Präzisierung der Aufgaben für die Anlagenpflegerinnen und
Anlagenpfleger um deren Aufgaben von denen der Hausmeisterinnen und
Hausmeister abzugrenzen, da eine unterschiedliche Eingruppierung zu Grunde
liegt.
Diese Regelung tritt zum 1. Mai 2014 in Kraft.


Diskutiert hat die KODA in dieser Sitzung:

  • Über die Auswirkungen der Schlüsselzuweisungen an die Kirchengemeindeverbände
  • den Stand der Übernahme der Grundordnung des Kirchlichen Dienstes in die Statuten der sonstigen kirchlichen Rechtsträger und damit einhergehend die evtl. Zuständigkeit der KODA für deren Arbeitsvertragsregelungen
  • das Anliegen der unbefristeten Übernahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Anschluss an ihr Ausbildungsverhältnis beim Bistum

Eingesetzt hat die KODA in dieser Sitzung:

die Arbeitsgruppe „Praktikanten".
Ziel dieser Arbeitsgruppe ist die Überarbeitung bestehender Praktikantenrichtlinien und ggfls. die Erarbeitung einer eigenen Ordnung.

Die nächste Sitzung findet am Montag, 5. Mai 2014 statt.

14-01-29

Sitzung 29. Januar 2014 

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • den weiteren Bedarf der Änderung und Präzisierung der Anlage 8 KAVO (Reisekosten)
  • die Ordnung für den kirchenmusikalischen Dienst
  • die Präzisierung der Dienstordnung Kindertagesstätten hinsichtlich der Anlagepflegerinnen und Anlagepflegern
  • die Anpassung der Anlage 4b bezüglich einer Neuregelung der Pfarrverwaltungszulage
  • die Auswirkungen der Schlüsselzuweisungen an die Kirchengemeindeverbände
  • den Empfehlungsbeschluss der Zentral-KODA zur Weiterleitung von Hinweisen auf sexuellen Missbrauch


Die nächste Sitzung der KODA findet am Montag, 24. März 2014 statt.

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