12-04-24

 

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

  • Die „18. Ordnung zur Änderung der KAVO"

    Diese Regelung hat folgende Inhalte:

    Um eine Doppelzahlung auszuschließen, wurde klargestellt, dass für die angestellten Lehrerinnen und Lehrer die Regelung des § 22 KAVO (Zahlung eines Leistungsentgeltes) keine Anwendung findet. Der Hintergrund dafür ist, dass die Bezahlung dieser Beschäftigten sich nach dem TV-L richtet. Dieser Tarifvertrag hat bereits mit Wirkung vom 01.01.2009 die Zahlung des Leistungsentgeltes eingestellt und das entsprechende Geldvolumen in die Vergütungstabelle eingearbeitet.

    In der Anlage 4b, Ziffer 2.4 wurde die dort geregelte Zahlung einer Zulage für die Hausmeister neu geregelt, indem die bisherige Berechnungsgröße umgestellt wurde auf einen Festbetrag von 90 Euro, was dem bisherigen Betrag entspricht.

    In der Anlage 8 (Regelung zur Erstattung von Dienstreisekosten) wurde die Definition des Dienstortes der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes angepasst und die Regelung zur Reisekostenvergütung in besonderen Fällen (hier: für zusätzliche Fahrten zur Arbeitsstätte) entsprechend neu formuliert.

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung über:

  • Den Umgang mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hinsichtlich des Urlaubsanspruchs von unter 40-jährigen Beschäftigten.
  • Stand der Beratung der Arbeitsgruppe „Dienstordnung für Kindertagesstätten".
  • Die beabsichtigten Novellierungen durch den Verband der Diözesen Deutschlands hinsichtlich der Rahmen KODA-Ordnung und der Zentral-KODA-Ordnung.

Die nächste Sitzung der KODA findet am Montag, 25. Juni 2012 statt.

 

2024  Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Trier
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.