10-12-07

 

KODA-Sitzung am 07.12.2010

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

Die „13. Ordnung zur Änderungder KAVO"

Inhalt dieser Ordnung ist

  • dass der Dienstgeber von Beschäftigten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in Einrichtungen und in sonstigen Tätigkeitsbereichen, zu deren Aufgaben die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gehört, die regelmäßige Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses gem. den jeweiligen Bestimmungen des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) verlangen kann. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Dienstgeber.
  • die Verlängerung der Fristen für die Übertragung des Erholungsurlaubes, sofern dieser nicht im Kalenderjahr wegen Arbeitsunfähigkeit oder dringenden betrieblichen Gründen angetreten werden konnte bis zum 30. Juni bzw. 30. September des folgenden Kalenderjahres.
  • Erlass von Protokollerklärungen zu § 14 der Anlage 12 der KAVO, durch die die Umsetzung der Überleitung der Beschäftigten im Erziehungsdienst in die neuen S-Gruppen in bestimmten Fallkonstellationen geklärt wird.

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • die Vergütungsordnung für das Wirtschaftspersonal in Einrichtungen des Bistums Trier
  • die Anlage 8 – Regelung zur Erstattung von Dienstreisekosten

Die nächste Sitzung der KODA findet am Dienstag, 25. Januar 2011 statt.

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