09-02-17
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
Die 5. Ordnung zur Änderung der KAVO vom 18. Januar 2008:
Inhaltlich geht es um folgende Regelungen:
- Einbezug der bisherigen Verordnung über Schutz- und Dienstkleidung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geltungsbereich der Bistums-KODA-Ordnung in die KAVO (neuer §30 a KAVO)
- Neuformulierung der Regelung über eine zusätzliche Leistung für Gemeindereferentinnen und –referenten
- Festlegung, dass Begründung, Inhalt und Beendigung der Ausbildungsverhältnisse von Auszubildenden im Geltungsbereich der KAVO sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD) richtet
- Eine Präzisierung zu § 28 Absatz 3 KAVO (Geburtsbeihilfe) und eine Ausweitung dieser Beihilfe auf adoptierte Kinder
Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:
- über eine Vergütungsordnung für die TBTmbH
- über die Zahlung einer zusätzlichen Wegstreckenpauschale
- über eine Änderung der Regelung Rufbereitschaft für Krankenhausseelsorge
- über die Honorarvergütung für Kirchenmusiker
Weitere Informationen:
Die Dienstgeberseite hat den Entwurf eines neuen „Negativkatalogs" (Ausführungsregelungen zur Anlage 8 der KAVO) für Dienstreisen vorgestellt, der in der Kommission besprochen wurde.