08-12-03

 

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

  • eine Ergänzung in der Anlage 8 zu § 12 Absatz 2 die bewirkt, dass der Dienstgeber bei einem Schaden, der durch die SFR (Schadensfreiheitsrabatt) -Erstattungsversicherung nicht gedeckt ist, den tatsächlichen Schaden erstattet, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter diesen Schaden nachweist.

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • eine Vergütungsordnung für die TBTmbH
  • über die Zahlung einer zusätzliche Wegsteckenpauschale

Es hat des Weiteren eine Aussprache über folgende Punkte stattgefunden:

  • Anwendung der KAVO in der Praxis und die sich daraus ergebenden Fragen
  • die KODA-Wahl 2009

Die Dienstgeberseite hat mitgeteilt, dass mit der nächsten Gehaltsabrechnung Ende Dezember 2008 ein Informationsschreiben des Dienstgebers versandt wird, das einige Änderungen der KAVO (z. B. Wechselmöglichkeit des/der Kindergeldberechtigten; Auswirkungen der Erhöhung der Wochenarbeitszeit für Teilzeitbeschäftigte usw. .) näher erläutert.

Die nächste Sitzung der KODA findet am Montag, 19.Januar 2009 statt.

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