Ordnung zur Regelung der Praktikantenverhältnisse im Bistum Trier

Ordnung zur Regelung der Praktikantenverhältnisse im Bistum Trier
 

Das Bistum Trier hat mit Wirkung zum 01. August 2017 eine

Regelung für Praktikantenverhältnisse und eine

Mustervereinbarung für Parktikantinnen und Praktikanten

erlassen.
Sie sind zu unterscheiden von einem Berufspraktikum (siehe: Ordnung für Berufspraktika).

Die "Regelung für Praktikantenverhältnisse" erfasst
a) ein Praktikum nach dem BBiG, das kein Berufsausbildungsverhältnis oder Arbeitsverhältnis darstellt und bis zu 2 Monaten dauert oder
b) ein Praktikum, dass nicht unter das BBiG fällt und im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung stattfindet. 

2024  Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Trier
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.