12-09-13

 

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

  • Die „19. Ordnung zur Änderung der KAVO"

    Diese Regelung hat folgende Inhalte:

die Übernahme des Tarifergebnisses des Öffentlichen Dienstes im Bereich des TVöD (VKA) vom 22.03.2012. Dieses beinhaltet u.a. eine lineare Erhöhung des Tabellenentgelts ab dem 1. März 2012 um 3,5 v.H., ab dem 1. Januar 2013 um weitere 1,4 v.H. und ab 1. August 2013 um weitere 1,4 v.H.

Für das Jahr 2012 erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter die Anlage 5a fallen in den Entgeltgruppen 2 bis 8 mit dem Oktobergehalt eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 300 Euro (Teilzeitkräfte erhalten den Betrag anteilmäßig):

- wenn sie nach der Anlage 12 i.V.m. der Anlage 12b eingruppiert wurden und deren Beschäftigungsverhältnis in der Zeit vom 01.10.2005 bis 31.12.2012 begonnen hat oder

- wenn sie nach der Anlage 13 i.V.m. der Anlage 13c eingruppiert wurden und deren Beschäftigungsverhältnis in der Zeit vom 01.08.2008 bis 31.12.2012 begonnen hat.

Wenn mit Wirkung vom 1. Januar 2013 keine neuen Eingruppierungsvorschriften für diese Beschäftigten in Kraft getreten sind, erhalten sie auch für das Jahr 2013 mit dem Oktobergehalt eine Pauschalzahlung in Höhe von 300 Euro.
Zudem wurde auch die Urlaubsregelung ab 2013 verändert. Alle Beschäftigte, erhalten bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche in jedem Kalenderjahr 29 Arbeitstage und nach dem vollendeten 55. Lebensjahr 30 Arbeitstage Urlaub. Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. März 2012 bestanden hat und die nach dem alten Recht einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen hatten, haben Besitzstand.

  • Die „2. Ordnung zur Änderung der Ordnung über die Beschäftigung der Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten in den Kindertageseinrichtungen" Hier erfolgte die Anpassung an das Tarifergebnis des Öffentlichen Dienstes im Bereich des TVöD (VKA) vom 22.03.2012. Es beinhaltet die Anhebung des monatlichen Pauschalentgeltes und die Regelung über die Höhe des Erholungsurlaubes. Dieser beträgt ab 1.1.2013 27 Arbeitstage bei einer Verteilung auf fünf Tage in der Kalenderwoche.

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung über:

  • den Umgang mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 2012 hinsichtlich des Urlaubsanspruchs von unter 40-jährigen Beschäftigten. Hierzu wird in den nächsten Tagen auf dem „Portal des BGV" und auf der Homepage der KODA-Mitarbeiterseite ein Hinweis veröffentlicht.

Die nächste Sitzung der KODA findet am 17./18. Oktober 2012 statt.

 

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