08-09-26/25

 

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

Die 2. Ordnung zur Änderung der KAVO vom 18. Januar 2008:

Diese Ordnung enthält einige Ergänzungen und Klarstellungen zu den Regelungen in der KAVO.

  • Nach langen Diskussionen und Verhandlungen wurde nun endlich der Geltungsbereich der KAVO auch auf alle sonstigen kirchlichen Rechtsträger erweitert. Es heißt nun in § 1 der KAVO, dass die KAVO auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sonstigen kirchlichen Rechtsträger unbeschadet ihrer Rechtsform gilt nach Maßgabe der Bestimmungen in Anlage 14. In der Anlage 14 sind dann insbesondere die Ausführungsbestimmungen zur Überleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Rechtsträger in die KAVO geregelt.
  • In § 13 KAVO wird nun in einem neuen Absatz 4 definiert, wie die Arbeitszeit zum Zwecke der Entgeltberechnung für die Zeit des Bereitschaftsdienstes gewertet wird.
  • § 14 Abs. 2 wurde dahingehend geändert, dass nunmehr klargestellt ist, dass die Rahmenzeit nur für die Tage festgelegt werden kann, in denen in der Regel gearbeitet wird (bei einer 5-Tage-Woche also von Montags bis Freitags). Weiterhin wurde eine Erweiterung der Rahmenzeit von 6 bis 22 Uhr beschlossen, in der die tägliche Rahmenzeit von bis zu 12 Stunden festgelegt werden kann.
  • § 28 Abs. 3 erhält den nunmehr den Zusatz, wonach auch Teilzeitkräfte die Geburtsbeihilfe in voller Höhe erhalten.
  • In § 42 wurde die bisherige Bezeichnung „Schlichtungsausschuss" an die in der Anlage 11 verwendete Bezeichnung angepasst. Es wird nun einheitlich der Begriff „Arbeitsrechtliche Vermittlungsstelle" benutzt.
  • Die Anlage 4 b wurde erweitert auf die sonstigen kirchlichen Rechtsträger.
  • In Teil II der Anlage 4b wurde in der Ziffer 7, wo die Eingruppierungsmerkmale für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rendanturen geregelt sind, erweitert um die Eingruppierungsmerkmale der Leiterinnen und Leiter der Rendanturen.
    In einer neuen Ziffer 14 sind nunmehr die Eingruppierungsmerkmale für die Beschäftigten in den Personalabrechnungszentren des Bistums Trier aufgeführt.

Gewählt hat die KODA den Vorsitzenden der Arbeitsrechtlichen Vermittlungsstelle gem. § 42 KAVO. Herr Prof. Helmut Matthias Schäfer, Koblenz, ist zum Vorsitzenden gewählt worden.

Als Beisitzer wurden von Dienstgeberseite benannt Dorothee Bohr (Stellvertreter Dr. Andreas Zimmer) und von Mitarbeiterseite Erich F. Heß (Stellvertreterin Stefanie Korb). Damit ist die Arbeitsrechtliche Vermittlungsstelle handlungs- und einsatzfähig.

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • Über die Zahlung einer monatlichen Wegstreckenpauschale
  • Über die Einarbeitung des Tarifergebnisses vom 31.3.2008 in die KAVO.

Mitgliederwechsel bei der Mitarbeiterseite:
Wilhelm Dienhart aus dem Bischöflichen Generalvikariat ist neues Mitglied der KODA Mitarbeiterseite. Er rückt gem. der KODA-Wahlordnung für Egbert Ulrich nach, der zum 26. August aus der KODA ausgeschieden ist.

Die nächste Sitzung der KODA findet am Dienstag, 28. und Mittwoch, 29. Oktober 2008 statt. Dabei soll neben der Behandlung der Anträge das Ergebnis der Tarifverhandlungen von 2008 im öffentlichen Dienst beschlossen werden. Einvernehmen bestand dahingehend, dass der Beschluss zum 1. Dezember umgesetzt werden kann, vorher wird es auch keine Arbeitszeiterhöhung auf 39 Stunden geben.

 

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