18-04-26
Sitzung der KODA vom 26. April 2018
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
- den Antrag, die Regelungen zur Bildung von Gesundheitszirkeln für Beschäftigte im Zuständigkeitsbereich der KODA in einem neuen § 41b in der KAVO aufzunehmen,
- den Antrag auf Zahlung einer Zulage für pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge in Justizvollzugsanstalten im Bistum Trier.
Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:
- den Antrag, die Regelungen des Zentral-KODA-Beschlusses „Rechtsfolgen bei Arbeitgeberwechsel“ auch für einen Wechsel innerhalb der Zuständigkeit der KODA Trier wirksam werden zu lassen. Damit würden Nachteile z.B. hinsichtlich der Jahressonderzahlung oder des Leistungsentgelts wegfallen.
- die Richtlinien gem. § 10 KAVO Qualifizierung für den Bereich Lebensberatungen
- über die Information eines möglichen Antrags zur Änderung der Statuten der Gemeindereferentinnen und - referenten sowie der Pastoralreferentinnen und -referenten u.a. im Hinblick auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersrente im Schuldienst. Weiterer möglicher Änderungsbedarf in den Statuten wurde andiskutiert.