18-08-09

Sitzung der KODA vom 09. August 2018

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung 

  • den Antrag „Neuregelung zum Entgelt der Gemeindeassistentinnen und Gemeindeassistenten“.
    Inhalt dieser Änderung ist die Klarstellung, dass die Berufsgruppe während ihrer zweijährigen Berufseinführungsphase in die Stufe 2 eingruppiert wird. Die Regelung tritt zum 1. September 2018 in Kraft.


Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • den Antrag, die Regelungen des Zentral-KODA-Beschlusses „Rechtsfolgen bei Arbeitgeberwechsel“ auch für einen Wechsel innerhalb der Zuständigkeit der KODA Trier wirksam werden zu lassen. Damit würden Nachteile z.B. hinsichtlich der Jahressonderzahlung oder des Leistungsentgelts wegfallen. 
  • den Antrag zur Änderung der Statuten der Gemeindereferentinnen und - referenten sowie der Pastoralreferentinnen und -referenten im Hinblick auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersrente im Schuldienst. Weiterer möglicher Änderungsbedarf in den Statuten wurde andiskutiert.
  • über Regelungen, die wegen Änderung der Rechtsprechung bzw. staatlichem Recht ggfls. einer Veränderung bedürfen: Normative Wirkung von Dienstvereinbarungen, Betriebsrentenstärkungsgesetz (Entgeltumwandlungsbeschluss), Zeitzuschläge bei Teilzeitkräften.
  • den Antrag betreffend die Übernahme des Tarifergebnisses TVöD-VKA vom 17.04.2018 in die KAVO.

Die nächste Sitzung der KODA findet am Donnerstag, 19. September 2018 statt.

2024  Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Trier
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.