18-10-29

Sitzung der KODA vom 29. Oktober 2018

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • den Stand der Dinge zur Umsetzung der Synodenergebnisse. Dazu hatte die KODA den Leiter der Stabsstelle, Herrn Christian Heckmann, eingeladen. Die KODA hat insbesondere arbeitsrechtliche Themen identifiziert, die im weiteren Verlauf weiter zu bearbeiten sind
  • den Antrag, die Regelungen des Zentral-KODA-Beschlusses „Rechtsfolgen bei Arbeitgeberwechsel“ auch für einen Wechsel innerhalb der Zuständigkeit der KODA Trier wirksam werden zu lassen. Damit würden Nachteile z.B. hinsichtlich der Jahressonderzahlung oder des Leistungsentgelts wegfallen
  • über die normative Wirkung von Dienstvereinbarungen, die wegen Änderungen in der Rechtsprechung in Frage steht und es deshalb ggfls. einer Konkretisierung bedarf
  • den Antrag betreffend den modifizierten Empfehlungsbeschluss der Zentral-KODA „Weiterleitung von Hinweisen bei sexuellem Missbrauch“ im Hinblick auf die Ermöglichung einer Beratung für Mitarbeitende
  • über die Anerkennung von Reisezeiten als Dienstzeiten. Hierzu hat die KODA eine AG mit der weiteren Beratung und Klärung beauftragt
  • das weitere Vorgehen zur Anpassung der Entgelte der Anlage 14 (TBT GmbH) an die Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst 
  • die Möglichkeit der Änderung der Höchstdauer der Verleihung vonArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Die nächste Sitzung der KODA findet am Donnerstag, 06. Dezember 2018 statt.

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