19-12-12

Sitzung der KODA vom 12. Dezember 2019

Wahlen zum Vorsitz der KODA:

  • Frau Andrea Hoffmann-Göritz (Mitarbeiterseite) zur Vorsitzenden der KODA

  • Frau Andrea Gerards (Dienstgeberseite) zur stellvertretenden Vorsitzenden der KODA

    Gemäß der KODA-Ordnung wurde damit turnusgemäß der Wechsel im Vorsitz vollzogen.


Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

  • 48. Ordnung zur Änderung der KAVO - Aussetzung der Anwendbarkeit der Anlage 10a, die die „Regelungen zur Vermeidung von Nachteilen im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013-2016 (Umsetzungsgesetz)“ enthält.
    Aufgrund des Dekrets der Kleruskongregation vom 21.11.19 ist der Vollzug des Umsetzungsgesetzes ausgesetzt, so dass auch die Regelungen der Anlage 10a hiermit formal bis auf Weiteres ausgesetzt sind.


Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • Entgeltordnung für kirchliche Berufe und Umsetzung der Entgeltordnung in die KAVO

  • Kinderbezogene Entgeltbestandteile für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter die Anlage 14 (TBT mbH) fallen.

 

Die nächste Sitzung der KODA findet am Donnerstag, 16. Januar 2020, statt.

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