23-07-04
Sitzung der KODA vom 04. Juli 2023
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
- Änderungen der Musterarbeitsverträge in der Anlage 2 der KAVO:
Hier wurden zum einen redaktionelle Anpassungen vorgenommen sowie die Umsetzung eines Verzichts von Gehaltsbestandteilen eindeutiger geregelt.
Weiterhin beraten wurden der vorliegende Antrag
- Zur Eingruppierung der Mitarbeiter*innen im Bereich der Kirchenmusik
Beraten wurde zudem über:
- eine Änderung der Ordnung zum Verfahren der arbeitsrechtlichen Vermittlung:
Es ist angedacht, in der Anlage 11 der KAVO eine Regelung einzufügen, mit der ein Sanktionsverfahren eingeführt wird für den Fall, dass kirchliche Arbeitgeber nicht das Arbeitsrecht der KODA anwenden.