18-12-06
Sitzung der KODA vom 06. Dezember 2018
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
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Die „42. Ordnung zur Änderung der KAVO“. Diese ergänzt die in der „41. Ordnung zur Änderung der KAVO“ beschlossenen Regelungen zur Entgelterhöhung bzw. beinhaltet redaktionelle Änderungen.
Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:
- den Antrag, die Regelungen des Zentral-KODA-Beschlusses „Rechtsfolgen bei Arbeitgeberwechsel“ auch für einen Wechsel innerhalb der Zuständigkeit der KODA Trier wirksam werden zu lassen. Damit würden Nachteile z.B. hinsichtlich der Jahressonderzahlung oder des Leistungsentgelts wegfallen
- den Antrag zur Anpassung der Entgelte der Anlage 14 (TBT GmbH) an die Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst
- den Antrag zur Übernahme der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes im Hinblick auf die stufengleiche Höhergruppierung und andere redaktionelle Anpassungen für den Erziehungsdienst (Anlage 4c)
- den Antrag zur Änderung der Höchstdauer der Verleihung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- den Antrag über die normative Wirkung von Dienstvereinbarungen, die wegen Änderungen in der Rechtsprechung in Frage steht und es deshalb ggfls. einer Konkretisierung bedarf
- den Antrag betreffend des modifizierten Empfehlungsbeschlusses der Zentral-KODA „Weiterleitung von Hinweisen bei sexuellem Missbrauch“ im Hinblick auf die Ermöglichung einer Beratung für Mitarbeitende
- den Stand der Dinge zur Umsetzung der Synodenergebnisse und dadurch ggfls. notwendig werdende arbeitsrechtliche Regelungen.
Die nächste Sitzung der KODA findet am Donnerstag, 31. Januar 2019 statt.
Die KODA Mitarbeiterseite wünscht allen Kolleginnen und Kollegen eine ruhige, besinnliche Adventszeit, gesegnete Weihnachten und ein gutes, gesundes Neues Jahr 2019.
18-10-29
Sitzung der KODA vom 29. Oktober 2018
Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:
- den Stand der Dinge zur Umsetzung der Synodenergebnisse. Dazu hatte die KODA den Leiter der Stabsstelle, Herrn Christian Heckmann, eingeladen. Die KODA hat insbesondere arbeitsrechtliche Themen identifiziert, die im weiteren Verlauf weiter zu bearbeiten sind
- den Antrag, die Regelungen des Zentral-KODA-Beschlusses „Rechtsfolgen bei Arbeitgeberwechsel“ auch für einen Wechsel innerhalb der Zuständigkeit der KODA Trier wirksam werden zu lassen. Damit würden Nachteile z.B. hinsichtlich der Jahressonderzahlung oder des Leistungsentgelts wegfallen
- über die normative Wirkung von Dienstvereinbarungen, die wegen Änderungen in der Rechtsprechung in Frage steht und es deshalb ggfls. einer Konkretisierung bedarf
- den Antrag betreffend den modifizierten Empfehlungsbeschluss der Zentral-KODA „Weiterleitung von Hinweisen bei sexuellem Missbrauch“ im Hinblick auf die Ermöglichung einer Beratung für Mitarbeitende
- über die Anerkennung von Reisezeiten als Dienstzeiten. Hierzu hat die KODA eine AG mit der weiteren Beratung und Klärung beauftragt
- das weitere Vorgehen zur Anpassung der Entgelte der Anlage 14 (TBT GmbH) an die Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst
- die Möglichkeit der Änderung der Höchstdauer der Verleihung vonArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Die nächste Sitzung der KODA findet am Donnerstag, 06. Dezember 2018 statt.
18-09-19
Sitzung der KODA vom 19. September 2018
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung
- die „41. Ordnung zur Änderung der KAVO“.
Dieser Antrag beinhaltet im Wesentlichen die Übernahme des Tarifergebnisses TVöD-VKA vom 17.04.2018 in die KAVO sowie redaktionelle Änderungen der KAVO.
Die Tariferhöhungen treten zum 1. März 2018 rückwirkend in Kraft. - die „2. Ordnung zur Änderung der Ordnung über die Beschäftigung von Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten“
Diese Regelung beinhaltet die Übernahme der Regelungen des Tarifergebnisses vom 17.04.2018. Die Regelung tritt zum 1. März 2018 in Kraft.
Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:
- den Antrag, die Regelungen des Zentral-KODA-Beschlusses „Rechtsfolgen bei Arbeitgeberwechsel“ auch für einen Wechsel innerhalb der Zuständigkeit der KODA Trier wirksam werden zu lassen. Damit würden Nachteile z.B. hinsichtlich der Jahressonderzahlung oder des Leistungsentgelts wegfallen.
- den Antrag zur Änderung der Statuten der Gemeindereferentinnen und - referenten sowie der Pastoralreferentinnen und -referenten im Hinblick auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersrente im Schuldienst. Der Antrag wurde nach erneuter Beratung und Diskussion zurück gezogen.
- über Regelungen, die wegen Änderung der Rechtsprechung bzw. staatlichem Recht ggfls. einer Veränderung bedürfen: Normative Wirkung von Dienstvereinbarungen, Betriebsrentenstärkungsgesetz (Entgeltumwandlungsbeschluss), Zeitzuschläge bei Teilzeitkräften.
- den Antrag betreffend den modifizierten Empfehlungsbeschluss der Zentral-KODA „Weiterleitung von Hinweisen bei sexuellem Missbrauch“
- die Erweiterung der Dienstordnung für Kitas hinsichtlich des Einsatzes von Kinderkrankenschwestern. Eine Arbeitsgruppe wird sich zunächst damit beschäftigen und einen Vorschlag erarbeiten.
Die nächste Sitzung der KODA findet am Donnerstag, 12. November 2018 statt.
18-08-09
Sitzung der KODA vom 09. August 2018
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung
- den Antrag „Neuregelung zum Entgelt der Gemeindeassistentinnen und Gemeindeassistenten“.
Inhalt dieser Änderung ist die Klarstellung, dass die Berufsgruppe während ihrer zweijährigen Berufseinführungsphase in die Stufe 2 eingruppiert wird. Die Regelung tritt zum 1. September 2018 in Kraft.
Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:
- den Antrag, die Regelungen des Zentral-KODA-Beschlusses „Rechtsfolgen bei Arbeitgeberwechsel“ auch für einen Wechsel innerhalb der Zuständigkeit der KODA Trier wirksam werden zu lassen. Damit würden Nachteile z.B. hinsichtlich der Jahressonderzahlung oder des Leistungsentgelts wegfallen.
- den Antrag zur Änderung der Statuten der Gemeindereferentinnen und - referenten sowie der Pastoralreferentinnen und -referenten im Hinblick auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersrente im Schuldienst. Weiterer möglicher Änderungsbedarf in den Statuten wurde andiskutiert.
- über Regelungen, die wegen Änderung der Rechtsprechung bzw. staatlichem Recht ggfls. einer Veränderung bedürfen: Normative Wirkung von Dienstvereinbarungen, Betriebsrentenstärkungsgesetz (Entgeltumwandlungsbeschluss), Zeitzuschläge bei Teilzeitkräften.
- den Antrag betreffend die Übernahme des Tarifergebnisses TVöD-VKA vom 17.04.2018 in die KAVO.
Die nächste Sitzung der KODA findet am Donnerstag, 19. September 2018 statt.
18-06-11
Sitzung der KODA vom 11. Juni 2018
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung
- den Antrag, die „Ordnung über die Beschäftigung von Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten vom 22. Mai 2017 zu verändern.
Inhalt dieser Änderung ist die Präzisierung der Dauer und Beendigung der Praktikantenverhältnisse. Die Regelung tritt zum 1. August 2018 in Kraft.
Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:
- den Antrag, die Regelungen des Zentral-KODA-Beschlusses „Rechtsfolgen bei Arbeitgeberwechsel“ auch für einen Wechsel innerhalb der Zuständigkeit der KODA Trier wirksam werden zu lassen. Damit würden Nachteile z.B. hinsichtlich der Jahressonderzahlung oder des Leistungsentgelts wegfallen.
- die Richtlinien gem. § 10 KAVO Qualifizierung für den Bereich Lebensberatungen
- über die Information eines möglichen Antrags zur Änderung der Statuten der Gemeindereferentinnen und - referenten sowie der Pastoralreferentinnen und -referenten u.a. im Hinblick auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersrente im Schuldienst. Weiterer möglicher Änderungsbedarf in den Statuten wurde andiskutiert.
- Über Regelungen, die wegen Rechtsprechung bzw. staatlichem Recht ggfls. einer Veränderung bedürfen: Normative Wirkung von Dienstvereinbarungen, Betriebsrentenstärkungsgesetz (Entgeltumwandlungsbeschluss), Zeitzuschläge bei Teilzeitkräften.