09-02-17

 

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

Die 5. Ordnung zur Änderung der KAVO vom 18. Januar 2008:

Inhaltlich geht es um folgende Regelungen:

  • Einbezug der bisherigen Verordnung über Schutz- und Dienstkleidung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geltungsbereich der Bistums-KODA-Ordnung in die KAVO (neuer §30 a KAVO)
  • Neuformulierung der Regelung über eine zusätzliche Leistung für Gemeindereferentinnen und –referenten
  • Festlegung, dass Begründung, Inhalt und Beendigung der Ausbildungsverhältnisse von Auszubildenden im Geltungsbereich der KAVO sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD) richtet
  • Eine Präzisierung zu § 28 Absatz 3 KAVO (Geburtsbeihilfe) und eine Ausweitung dieser Beihilfe auf adoptierte Kinder

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • über eine Vergütungsordnung für die TBTmbH
  • über die Zahlung einer zusätzlichen Wegstreckenpauschale
  • über eine Änderung der Regelung Rufbereitschaft für Krankenhausseelsorge
  • über die Honorarvergütung für Kirchenmusiker

Weitere Informationen:

Die Dienstgeberseite hat den Entwurf eines neuen „Negativkatalogs" (Ausführungsregelungen zur Anlage 8 der KAVO) für Dienstreisen vorgestellt, der in der Kommission besprochen wurde.

 

09-01-19

 

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • über eine Vergütungsordnung für die TBTmbH
  • über die Zahlung einer zusätzlichen Wegsteckenpauschale
  • die Einarbeitung der Regelung Schutz-/Dienstkleidung in die KAVO
  • die Einarbeitung der Vergütungsregelung für Auszubildende in die KAVO

Es hat des Weiteren eine Aussprache über folgende Punkte stattgefunden:

  • über die Anwendung der KAVO in der Praxis und die sich daraus ergebenden Fragen wie z.B.:
    • die Zulage für Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten
    • die Rufbereitschaft für Pastoral- und Gemeindereferenten

Die nächste Sitzung der KODA findet am Dienstag, 17. Februar 2009 statt.

08-12-03

 

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

  • eine Ergänzung in der Anlage 8 zu § 12 Absatz 2 die bewirkt, dass der Dienstgeber bei einem Schaden, der durch die SFR (Schadensfreiheitsrabatt) -Erstattungsversicherung nicht gedeckt ist, den tatsächlichen Schaden erstattet, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter diesen Schaden nachweist.

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • eine Vergütungsordnung für die TBTmbH
  • über die Zahlung einer zusätzliche Wegsteckenpauschale

Es hat des Weiteren eine Aussprache über folgende Punkte stattgefunden:

  • Anwendung der KAVO in der Praxis und die sich daraus ergebenden Fragen
  • die KODA-Wahl 2009

Die Dienstgeberseite hat mitgeteilt, dass mit der nächsten Gehaltsabrechnung Ende Dezember 2008 ein Informationsschreiben des Dienstgebers versandt wird, das einige Änderungen der KAVO (z. B. Wechselmöglichkeit des/der Kindergeldberechtigten; Auswirkungen der Erhöhung der Wochenarbeitszeit für Teilzeitbeschäftigte usw. .) näher erläutert.

Die nächste Sitzung der KODA findet am Montag, 19.Januar 2009 statt.

08-10-29/28

 

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

Die 3. Ordnung zur Änderung der KAVO vom 18. Januar 2008:

  • Diese Ordnung enthält die Übernahme des Tarifergebnisses des öffentlichen Dienstes vom 31. März 2008. Dies beinhaltet u.a. die Lohnerhöhungen zum 1. Februar 2008 und zum 01. Januar 2009. Zum 01. Februar 2008 wird das bisherige Entgelt um den Sockelbetrag von 50,00 Euro sowie anschließend um 3,1 % erhöht. Zum 01.Januar 2009 erfolgt eine weitere Erhöhung des Entgelts um 2,8%.
  • Die regelmäßige durchschnittliche Arbeitszeit erhöht sich zum 1. Januar 2009 auf 39 Stunden in der Woche.
  • In den Anlagen 12 und 13 wurden verschiedene Regelungen geändert, die die Betroffenen besser stellen, z.B. bei der Zahlung des kinderbezogenen Entgeltbestandteiles, Umsetzung von „alten" Bewährungsaufstiegen (hier wurde z.B. der Zeitraum verlängert bis zu dem Bewährungsaufstiege nach altem Recht noch umgesetzt werden).

Ordnung für eine einmalige Sonderzahlung 2009 für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne des § 1 Abs. 1 KAVO

  • Dadurch erhalten die genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht gleichzeitig unter die Anlage 5b der KAVO fallen, mit dem Entgelt für den Kalendermonat Januar 2009 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 300 Euro.

Ordnung über die Beschäftigung von Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten in den Kindertageseinrichtungen

  • Dadurch erhalten Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten ebenfalls die Anpassung des Entgelts an den entsprechenden neuen Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst.

Wahl der Beisitzer im Erweiterten Vermittlungsausschuss

Die KODA hat auf Vorschlag der Dienstgeberseite Christoph Freitag (Stellvertreter: Klaus Willems) und auf Vorschlag der Dienstnehmerseite Stefanie Korb (Stellvertreter: Markus Krogull-Kalb) als Beisitzer im Erweiterten Vermittlungsausschuss gewählt.

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • Über die Zahlung einer monatlichen Wegstreckenpauschale
  • Eine Vergütungsordnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Trägergesellschaft Trier mbH (TBT)

Die nächste Sitzung der KODA findet am Mittwoch, 3. Dezember 2008 statt.

 

08-09-26/25

 

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

Die 2. Ordnung zur Änderung der KAVO vom 18. Januar 2008:

Diese Ordnung enthält einige Ergänzungen und Klarstellungen zu den Regelungen in der KAVO.

  • Nach langen Diskussionen und Verhandlungen wurde nun endlich der Geltungsbereich der KAVO auch auf alle sonstigen kirchlichen Rechtsträger erweitert. Es heißt nun in § 1 der KAVO, dass die KAVO auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sonstigen kirchlichen Rechtsträger unbeschadet ihrer Rechtsform gilt nach Maßgabe der Bestimmungen in Anlage 14. In der Anlage 14 sind dann insbesondere die Ausführungsbestimmungen zur Überleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Rechtsträger in die KAVO geregelt.
  • In § 13 KAVO wird nun in einem neuen Absatz 4 definiert, wie die Arbeitszeit zum Zwecke der Entgeltberechnung für die Zeit des Bereitschaftsdienstes gewertet wird.
  • § 14 Abs. 2 wurde dahingehend geändert, dass nunmehr klargestellt ist, dass die Rahmenzeit nur für die Tage festgelegt werden kann, in denen in der Regel gearbeitet wird (bei einer 5-Tage-Woche also von Montags bis Freitags). Weiterhin wurde eine Erweiterung der Rahmenzeit von 6 bis 22 Uhr beschlossen, in der die tägliche Rahmenzeit von bis zu 12 Stunden festgelegt werden kann.
  • § 28 Abs. 3 erhält den nunmehr den Zusatz, wonach auch Teilzeitkräfte die Geburtsbeihilfe in voller Höhe erhalten.
  • In § 42 wurde die bisherige Bezeichnung „Schlichtungsausschuss" an die in der Anlage 11 verwendete Bezeichnung angepasst. Es wird nun einheitlich der Begriff „Arbeitsrechtliche Vermittlungsstelle" benutzt.
  • Die Anlage 4 b wurde erweitert auf die sonstigen kirchlichen Rechtsträger.
  • In Teil II der Anlage 4b wurde in der Ziffer 7, wo die Eingruppierungsmerkmale für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rendanturen geregelt sind, erweitert um die Eingruppierungsmerkmale der Leiterinnen und Leiter der Rendanturen.
    In einer neuen Ziffer 14 sind nunmehr die Eingruppierungsmerkmale für die Beschäftigten in den Personalabrechnungszentren des Bistums Trier aufgeführt.

Gewählt hat die KODA den Vorsitzenden der Arbeitsrechtlichen Vermittlungsstelle gem. § 42 KAVO. Herr Prof. Helmut Matthias Schäfer, Koblenz, ist zum Vorsitzenden gewählt worden.

Als Beisitzer wurden von Dienstgeberseite benannt Dorothee Bohr (Stellvertreter Dr. Andreas Zimmer) und von Mitarbeiterseite Erich F. Heß (Stellvertreterin Stefanie Korb). Damit ist die Arbeitsrechtliche Vermittlungsstelle handlungs- und einsatzfähig.

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • Über die Zahlung einer monatlichen Wegstreckenpauschale
  • Über die Einarbeitung des Tarifergebnisses vom 31.3.2008 in die KAVO.

Mitgliederwechsel bei der Mitarbeiterseite:
Wilhelm Dienhart aus dem Bischöflichen Generalvikariat ist neues Mitglied der KODA Mitarbeiterseite. Er rückt gem. der KODA-Wahlordnung für Egbert Ulrich nach, der zum 26. August aus der KODA ausgeschieden ist.

Die nächste Sitzung der KODA findet am Dienstag, 28. und Mittwoch, 29. Oktober 2008 statt. Dabei soll neben der Behandlung der Anträge das Ergebnis der Tarifverhandlungen von 2008 im öffentlichen Dienst beschlossen werden. Einvernehmen bestand dahingehend, dass der Beschluss zum 1. Dezember umgesetzt werden kann, vorher wird es auch keine Arbeitszeiterhöhung auf 39 Stunden geben.

 

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