06-09-12

 

Die KODA hat in dieser Sitzung keine Beschlüsse gefasst.

Die Mitglieder haben sich jedoch darüber verständigt, dass erneut eine gemeinsame Information an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bistumsbereich herausgegeben werden soll.

Hintergrund ist das Inkrafttreten des neuen Tarifvertrages für die Länder (TVL) zum 1. November 2006.

Durch den Abschluss dieses Tarifvertrages war Verunsicherung bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entstanden, ob hierdurch der in den Arbeitsverträgen einzelvertraglich vereinbarte BAT/TdL hierdurch automatisch ersetzt wird oder ob er weiterhin Geltung hat. Die KODA war sich einig darüber, dass der neue TVL nicht automatisch Geltung erlangt.

Näheres wird das gemeinsame Infoblatt der KODA erläutern.

Weiterhin beraten wurde über:

Für die konkrete Beratung zur Übernahme des TVöD in die KAVO hat die KODA sich weiter intensiv mit den Inhalten des TVöD VkA beschäftigt.

Die nächste Sitzung der KODA findet am Montag, 6. November 2006 statt.

 

06-07-10

 

Die KODA hat in dieser Sitzung folgenden Beschluss gefasst:

Ordnung zur Änderung der „Richtlinien über die Personalbesetzung, die Beschreibung der Stellen und die Eingruppierung der Mitarbeiter in den Rendanturen der Gruppen I bis III des Bistums Trier"

Die Leiterin oder der Leiter der Rendanturen Saarbrücken, Neuwied, Koblenz, Trier und Mendig erhalten bis zum Erlass einer Neuregelung, längstens bis zum 30.09.07 eine monatliche Zulage in Höhe von 250,00 Euro.

Rendantinnen und Rendanten, als sogenannte Rendantinnen oder Rendanten im Aussendienst beschäftigt werden und nicht schon nach Ziffer 3.1.1 oder Ziffer 3.1.2 eingruppiert sind, erhalten bis zum Erlass einer Neuregelung, längstens bis zum 30.09.2007, eine monatliche Zulage in Höhe von 250,00 Euro.

Diese Ordnung tritt zum 01.09.2006 in Kraft.

Weiterhin beraten wurde über:

Für die konkrete Beratung zur Übernahme des TVöD in die KAVO hat die KODA einen gemeinsamen Studientag unter Begleitung einer Beratungsfirma zum Thema „Leistungsentgelt" durchgeführt.

06-06-14

 

Die KODA hat in dieser Sitzung folgenden Beschluss gefasst:

Ordnung über eine Einmalzahlung für Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten

Die Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten, auf deren Beschäftigungsverhältnis die Ordnung über die Beschäftigung von Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten vom 2.12.1974 (KA 1974 Nr. 270) in der Fassung vom 7.1.2004 (KA 2004 Nr. 30) Anwendung findet, erhalten in den Monaten Juli 2006 und Juli 2007 eine Einmalzahlung in Höhe von jeweils 100,00 Euro. Die Auszahlung erfolgt mit der Vergütung für den Monat Juli.

Die Einmalzahlung ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen.

Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Weiterhin beraten wurde über:

Die konkrete Beratung der Übernahme des TVöD in die KAVO.

06-05-03

 

Die KODA hat in dieser Sitzung folgenden Beschluss gefasst:

Dekanatskantorinnen und Dekanatskantoren erhalten monatlich eine Zulage in Höhe von 85 €.

Diese Regelung tritt rückwirkend zum 1.1.06 in Kraft und ist bis zum 30.09.2007 befristet.

Die Befristung hängt mit den noch ausstehenden Neuregelungen im Zusammenhang mit dem TVöD zusammen.

Weiterhin beraten wurde über:

Einstieg in die konkrete Beratung der Übernahme des TVöD in die KAVO

06-04-04

 

Die KODA hat in dieser Sitzung folgenden Beschluss gefasst:

Änderung der KAVO in § 23 Entgelthöhe Für die geringfügig Beschäftigten wurde eine Regelung aufgenommen, nach der sicher gestellt ist, dass eine von der KAVO abweichende geringere Vergütung vereinbart werden kann (um 400 €-Grenze einhalten zu können).

Weiterhin beraten wurde über:

  • Zulagenregelung für die Tätigkeit als Dekanatkantorin/Dekanatskantor
  • Einstieg in die konkrete Beratung der Übernahme des TVöD in die KAVO

Sonstiges

Die Kommission hat ein Informationsschreiben für die Bistumsangestellten erstellt. Darin wird über die Konsequenzen der Erweiterung des Geltungsbereiches der Kavo informiert.

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