21-03-22

Sitzung der KODA vom 22. März 2021

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung: 

  • 56. Ordnung zur Änderung der KAVO:
    Diese beinhaltet im Wesentlichen 
    - weitere redaktionelle Änderungen der Musterarbeitsverträge
    - Aufnahme der Regelung der Eingruppierung der Reinigungskräfte im Innendienst im Teil B. der Anlage 4a KAVO
    - Aktualisierung der Angleichungszulage für Lehrkräfte gem. der EntgO-L des TV-L.

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • Änderung der KODA-Ordnung: Aus Anlass der Pandemie hat die KODA dem Herrn Bischof vorgeschlagen, die KODA-Ordnung hinsichtlich Regelungen für die Durchführung von virtuellen Sitzungen zu ergänzen.
  • die Änderung der Zuordnungs-Anordnung gem. der KODA-Wahlordnung: Diese wird ergänzt und aktualisiert
  • die Weiterentwicklung der Entgeltordnung hinsichtlich der noch ausstehenden Aktualisierung der Regelungen die Kirchenmusik betreffend
  • Umgang mit den Ordnungen Leitlinien sex. Missbrauch und Präventionsordnung
  • Die Regelungen des § 41b Betrieblicher Gesundheitsschutz/Betriebliche Gesundheitsförderung hinsichtlich der Fortschreibung der Regelung
  • Den Bericht der Arbeitsgruppe FAQ zur Entgeltordnung
  • Den Bericht der Arbeitsgruppe Reisezeit


Die nächste Sitzung der KODA findet am Mittwoch, 05. Mai 2021, statt.

21-02-25

Sitzung der KODA vom 25. Februar 2021

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung: 

  • 55. Ordnung zur Änderung der KAVO:
    Diese beinhaltet im Wesentlichen redaktionelle Änderungen der Musterarbeitsverträge.

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • Die Regelungen des § 41b Betrieblicher Gesundheitsschutz/Betriebliche Gesundheitsförderung hinsichtlich der Fortschreibung der Regelung, weil sie aktuell befristet ist bis zum 30.09.2021.


Die nächste Sitzung der KODA findet am Montag, 22. März 2021, statt.

21-01-19

Sitzung der KODA vom 19. Januar 2021

Beschlossen hat die KODA danach durch das in der Bistums-KODA-Ordnung für konkrete Fälle zugelassene schriftliche Umlaufverfahren: 

  • 54. Ordnung zur Änderung der KAVO:
    Diese beinhaltet im Wesentlichen die Verlängerung der Regelungen der Anlage 9 zur Altersteilzeitregelung.
  • Festlegung des Wahltermins für die KODA:
    Die KODA hat den Termin für die Neuwahl der Mitglieder der Mitarbeiterseite für die Amtszeit der KODA ab dem 19.12.2021 auf den 06. Oktober 2021 festgelegt.


Die nächste Sitzung der KODA findet am Donnerstag, 25. Februar 2021, statt.

20-11-27

Sitzung der KODA vom 27. November 2020

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung: 

  • 52. Ordnung zur Änderung der KAVO:
    Diese beinhaltet den Antrag zur Änderung der KAVO wegen Einführung einer Entgeltordnung. Nähere Einzelheiten werden wir in der kommenden Woche veröffentlichen.
  • 53. Ordnung zur Änderung der KAVO:
    Diese beinhaltet im Wesentlichen die Verlängerung der Regelungen der Anlage 17 Kurzarbeit bis zum 31.12.2021 sowie
    die neue Anlage 18  Regelung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung 2020, die Teil des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes für den TVöD vom 25.10.2020 ist.
    Die Regelung gilt nicht für angestellte und beamtenähnlich beschäftigte Lehrkräfte, da diese dem Tarifbereich „Land“ zugeordnet sind und für diesen Tarifbereich eine vergleichbare Regelung nicht getroffen wurde.

    Die Höhe der einmaligen Corona-Sonderzahlung beträgt
    - für die Entgeltgruppen 1 bis 8 sowie S 2 bis S 8b:            600,00 Euro
    - für die Entgeltgruppen 9a bis 12 sowie S 9 bis S 18:        400,00 Euro und
    - für die Entgeltgruppen 13 bis 15:                                      300,00 Euro.

    Für Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten nach § 1 beträgt die Höhe der einmaligen Corona-Sonderzahlung 225,00 Euro.

    Diese Sonderzahlung wird voraussichtlich mit dem Dezembergehalt ausgezahlt.

     

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • Fortführung der Altersteilzeitregelung über den 31.12.2020 hinaus

  • Vorbereitung der KODA-Wahl in 2021

 

Hinweis:

Das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst zum TVöD vom 25. Oktober 2020 befindet sich derzeit im Abstimmungsprozess zwischen den Tarifvertragsparteien. Beide Seiten haben bis zum 27.11.2020 Gelegenheit, dem Tarifergebnis zuzustimmen oder es abzulehnen. 
Wenn dem Ergebnis zugestimmt wird, beginnen anschließend die Redaktionsverhandlungen. Erst wenn diese abgeschlossen sind und die unterschriebenen Tarifverträge vorliegen, kann die KODA die Beratungen auf Übernahme der Regelungen in die KAVO aufnehmen.


Die nächste Sitzung der KODA findet am Dienstag, 19. Januar 2021, statt.

20-10-30

Sitzung der KODA vom 30. Oktober 2020

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung: 

  • 51. Ordnung zur Änderung der KAVO: Diese beinhaltet die Übernahme der Tarifeinigung TV-L vom 2.3.2019 für angestellte Lehrkräfte im Bistumsdienst sowie die Übernahme der Regelungen des Änderungstarifvertrages Nr. 3 zum Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgeltO-L)
  • Grundsatzbeschluss zum Antrag zur Änderung der KAVO wegen Einführung einer Entgeltordnung:
    Nachdem der Antrag in der Sitzung am 2. Juli 2020 zunächst abgelehnt und an den Vermittlungsausschuss verwiesen wurde, hat die KODA das Vermittlungsverfahren durch einen neuen Beschluss beendet und die weitere Verhandlung über den Antrag wieder an sich gezogen. Hintergrund dafür war, dass sich die beiden Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses nicht in der Lage sahen, einen Vermittlungsvorschlag zu unterbreiten.

    Nach einer erneuten, intensiv geführten Diskussion und Beratung in der Kommission hat die KODA sich letztendlich doch auf die maßgeblichen Eckpunkte des Antrages einigen können und einen entsprechenden Grundsatzbeschluss gefasst.

    Man hat sich des Weiteren darauf verständigt, dass bis zur kommenden Sitzung der KODA am 27.11.2020 die notwendigen redaktionellen Anpassungen des Antrages vorgenommen werden. In der Sitzung am 27.11.2020 wird der Antrag dann abschließend in der endgültigen Fassung beschlossen werden.

 

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • Antrag auf Übernahme des Tarifvertrages über eine einmalige Corona-Sonderzahlung in die KAVO (=Teilergebnis der Tarifrunde TvöD vom 25.10.2020)

  • Neubewertung der Anlage 17 (hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Regelung)

  • Fortführung der Altersteilzeitregelung über den 31.12.2020 hinaus

  • Vorbereitung der KODA-Wahl in 2021

 

Hinweis:

Das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst zum TVöD vom 25. Oktober 2020 befindet sich derzeit im Abstimmungsprozess zwischen den Tarifvertragsparteien. Beide Seiten haben bis zum 27.11.2020 Gelegenheit, dem Tarifergebnis zuzustimmen oder es abzulehnen. 
Wenn dem Ergebnis zugestimmt wird, beginnen anschließend die Redaktionsverhandlungen. Erst wenn diese abgeschlossen sind und die unterschriebenen Tarifverträge vorliegen, kann die KODA die Beratungen auf Übernahme der Regelungen in die KAVO aufnehmen.

Der Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung, der mit Wirkung vom 25.10.2020 gilt und die im Dezember 2020 ausgezahlt werden soll, damit die Sonderzahlung steuerfrei bleibt, ist von diesem Abstimmungsprozess ausgenommen. 
Die Mitarbeiterseite hat den für die Übernahme dieses Tarifvertrages in die KAVO notwendigen Antrag gestellt; über den Antrag soll in der kommenden Sitzung abgestimmt werden.


Die nächste Sitzung der KODA findet am Freitag, 27. November 2020, statt.

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