Herzlich Willkommen
auf der Mitarbeiterseite
der Bistums-KODA Trier
Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts
Hier finden Sie u.a.:
¤ Infos über Sitzungsergebnisse der KODA
¤ Beschlüsse der KODA
¤ die aktuelle Version der Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO)
¤ Ordnungen
Information der KODA zum Beschluss einer neuen Entgeltordnung
Die KODA hat in ihrer Sitzung am 30. Oktober 2020 den endgültigen Text der neuen Entgeltordnung für die KAVO beschlossen. Die Neuregelung wird als 52. Ordnung zur Änderung der KAVO im Kirchlichen Amtsblatt im Januar 2021 veröffentlicht werden.
Die neue Entgeltordnung besteht aus zwei Teilen:
- In Teil A wird allgemein auf die Entgeltordnung (VKA) zum TVöD in der jeweils geltenden Fassung verwiesen.
- In Teil B sind berufsgruppenspezifische Tätigkeitsmerkmale aufgelistet, die aus den bisher geltenden kircheneigenen Regelungen entnommen worden sind und dem neuen Eingruppierungssystem angepasst wurden.
Die neue Entgeltordnung wird rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.
Im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Entgeltordnung steht auch die Neuregelung des Stufenaufstiegs bei Höhergruppierungen. In entsprechender Systematik im Vergleich zur Regelung im öffentlichen Dienst wird die stufengleiche Höhergruppierung zum 1. März 2019 umgesetzt.
In Bezug auf die Reduzierung der Jahressonderzahlung wurde beschlossen, dass diese erst ab dem Jahr 2021 umgesetzt wird. D.h., erst ab dem Jahr 2021 wird die Jahressonderzahlung auf folgende Beträge reduziert:
- in den Entgeltgruppen 1 bis 8 79,51 Prozent
- in den Entgeltgruppen 9a bis 12 70,28 Prozent
- in den Entgeltgruppen 13 bis 15 51,78 Prozent.
Von einer rückwirkenden Reduzierung der Jahressonderzahlung für das Jahr 2020 wurde Abstand genommen.
Anfang des kommenden Jahres werden sowohl auf der Homepage der KODA-Mitarbeiterseite als auch im „Portal“ Fragen und Antworten zur neuen Entgeltordnung eingestellt und zudem die Möglichkeit eröffnet werden, selbst Fragen zu stellen.
Überarbeitete Regelwerke zum Umgang mit sexuellem Missbrauch und zur Prävention im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
Seit 1. Januar 2020 sind die neue „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ und die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ in allen (Erz-)Diözesen in Kraft getreten. Beide Dokumente wurden vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 18. November 2019 beschlossen.
Für Arbeitnehmer im kirchlichen Dienst entfalten diese Ordnungen, soweit sie das Arbeitsverhältnis berührt, nur dann rechtliche Wirkung, wenn sie von den zuständigen arbeitsrechtlichen Kommissionen im Sinne des Artikels 7 Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse beschlossen worden sind.
Mitglieder der KODA der 7. Amtszeit

Aktuell informieren wir über:
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52. Ordnung zur Änderung der KAVO (Beschlusstext)
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Änderung § 13 KAVO
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Änderung § 16 KAVO
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Änderung § 17 KAVO
-
Änderung § 18 KAVO
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Anlage 4a - neu
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Anlage 4b - entfällt
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Anlage 5a - neu
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Änderung Anlage 12
-
Änderung Anlage 13
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Anlage 13 a - entfällt
-
Anlage 13 c - entfällt
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53. Ordnung zur Änderung der KAVO (Beschlusstext)
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Änderung Anlage 17
-
Anlage 18 - neu
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kompletter Text der KAVO im Download-Bereich Stand 01.01.20
(Hinweis: aufgrund der umfangreichen Änderungen in der 52. Ordnung (neue Entgeltordnung), hat die KODA alle weiteren Änderungen der KAVO in einer 53. Ordnung beschlossen (Verlängerungen der Regelungen zur Kurzarbeit und die Zahlung der sogenannten Corona-Sonderzahlung). Dadurch finden Sie im Download-Bereich zwei komplette Texte der KAVO mit Datum "Januar 2021" mit dem jeweiligen Stand der 52. und dann der 53. Ordnung zur Änderung der KAVO)