Herzlich Willkommen
auf der Mitarbeiterseite
der Bistums-KODA Trier
Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts
Hier finden Sie u.a.:
¤ Infos über Sitzungsergebnisse der KODA
¤ Beschlüsse der KODA
¤ die aktuelle Version der Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO)
¤ Ordnungen
Wahlen zur KODA 2025 - Ergebnisse
Die Wahlkommission hat die Ergebnisse der Wahlen zur KODA veröffentlicht.
=> Ergebnisse der KODA-Wahl 2025
Wir bedanken uns bei allen Kandidat*innen und bei den Wähler*innen.
Die Gestaltung des Dritten Wegs der Kirche setzt voraus, dass sich Menschen in der Kommission engagieren wollen und die Mitarbeitenden von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.
Nur so kann die KODA weiterhin ein anerkannter Weg der Arbeitsrechtssetzung sein.
Für diese Arbeit in der Wahlperiode 2025 bis 2029 wünschen wir den gewählten neuen KODA-Mitgliedern viel Erfolg und Gottes Segen.
Ein besonderer Dank gilt der Wahlkommission und den Wahlausschüssen, die mit hohem Engagement diese Wahl durchgeführt haben.
Markus Krogull-Kalb
Sprecher der Mitarbeiter*innen-Seite
„Wahrscheinlich sind Sie einmalig in der deutschen Kirchenlandschaft“
Letzte Sitzung der KODA unter Leitung von Andrea Hoffmann-Göritz

(Foto: Matthias Müller)
Andrea Hoffmann-Göritz verabschiedete sich in der KODA-Sitzung am 4. Dezember nach exakt 32 Jahren und 6 Monaten aus der KODA des Bistums Trier.
In ihrer letzten Sitzung konnte sie unter anderem Bischof Dr. Stefan Ackermann zu einem Austauschtreffen begrüßen. Die Mitglieder der KODA diskutierten mit ihm aus arbeitsrechtlicher Sicht über die Stabilität und die Weiterentwicklung des Dritten Weges und über wichtige Aspekte der Präventionsarbeit. Auch die Herausforderungen der Haushaltssicherung waren Thema des Gesprächs.
Der Bischof dankte Frau Hoffmann-Göritz für ihren leidenschaftlichen Einsatz bei der Gestaltung des Dritten Weges im Bistum und darüber hinaus. Sie war über Jahrzehnte Mitglied und zuletzt auch Vorsitzende der Zentral-KODA bzw. Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission. Aber auch in der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) hat sie sich zunächst 15 Jahre als Verwaltungsratsmitglied und später 7 Jahre Aufsichtsrätin für die nachhaltige und stabile Entwicklung der Betriebsrenten in Kirche und Caritas eingesetzt.
Der Bischof betonte, dass die große Erfahrung, das Wissen und ihre beherzte Art auf allen Ebenen wesentlichen Anteil an guten Regelungen im Bereich des Arbeitsvertragsrechts der Kirche hatten und haben. Mit Andrea Hoffmann-Göritz scheidet das letzte Gründungsmitglied der Trierer KODA aus dem Amt. „Wahrscheinlich sind Sie einmalig in der deutschen Kirchenlandschaft“, fasste der Bischof den Dank an Frau Hoffmann-Göritz zusammen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde Markus Krogull-Kalb einstimmig zum Nachfolger von Andrea Hoffmann-Göritz im Vorsitz der KODA gewählt.
Die KODA im Bistum Trier ist paritätisch besetzt und regelt die arbeitsvertraglichen Bedingungen von rund 18000 Mitarbeitenden im Bistum Trier, der kath. Kita gGmbHs, der Kirchengemeinden und kirchlicher Rechtsträger und besteht aus zwölf Mitgliedern. Die sechs Mitglieder der Dienstnehmerseite werden von den Mitarbeitenden gewählt, wogegen die sechs Mitglieder der Dienstgeberseite vom Generalvikar berufen werden. Die nächste Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeitendenseite findet am 07. Mai 2025 statt.
Neue arbeitsrechtliche Normen im Zusammenhang mit dem Erlass der Interventionsordnung sowie der Rahmenordnung – Prävention
Mit der neuen Anlage 22 ist nunmehr für die Mitarbeitenden, deren Arbeitsverhältnis den Regelungen der KAVO Trier unterliegen, geregelt, welche arbeitsrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Interventionsordnung und der Rahmenordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt gelten.
Aus dieser neuen Anlage 22 im Zusammenhang mit der neuen Regelung des § 5a KAVO ergibt sich unmissverständlich, dass nur und ausschließlich die dort genannten arbeitsrechtlichen Regelungen Anwendung finden.
Andere arbeitsrechtliche Regelungen, die in der Interventionsordnung und der Rahmenordnung zur Prävention der Deutschen Bischofskonferenz, die der Bischof für das Bistum Trier in Kraft gesetzt hat, gegebenenfalls vorhanden sind, finden auf KAVO-Arbeitsverhältnisse keine Anwendung!
Im Hinblick auf einen Verhaltenskodex regelt die neue Anlage 22, dass dieser derzeit für KAVO-Arbeitsverhältnisse nur dann Wirkung entfalten kann, wenn er im Rahmen einer Dienstvereinbarung abgeschlossen wurde (siehe Protokollerklärung zu Satz 2 des § 2 der Anlage 22).
D.h., ein vielleicht schon bestehender Verhaltenskodex hat keine arbeitsrechtliche Wirkung für die Mitarbeitenden, die ein KAVO-Arbeitsverhältnis haben, wenn dieser Verhaltenskodex nicht durch eine Dienstvereinbarung normiert wurde.
Als weiteres Arbeitsvorhaben wird die KODA noch einen Musterverhaltenskodex entwickeln. Wir werden zu gegebener Zeit darüber informieren.
Weitere Informationen finden sich im Bericht der KODA-Sitzung vom 19. Juni 2024.
Mitglieder der KODA der 8. Amtszeit

