Herzlich Willkommen
auf der Mitarbeiterseite
der Bistums-KODA Trier
Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts
Hier finden Sie u.a.:
¤ Infos über Sitzungsergebnisse der KODA
¤ Beschlüsse der KODA
¤ die aktuelle Version der Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO)
¤ Ordnungen
Aufruf zu den Sozialwahlen 2023
Bis zum 31. Mai 2023 finden die Sozialwahlen 2023 statt. Demnächst landen die entsprechenden Wahlbenachrichtigungen auch in den Briefkästen der Mitarbeitenden im Bereich der KODA des Bistum Trier.
Leider wird diese Wahl oft gar nicht beachtet, die Papiere landen im Müll. Das ist sehr bedauerlich, da die Sozialwahlen sehr wichtig sind: sie entscheiden nämlich darüber, wer in den Renten- und Krankenkasse die Interessen der Mitarbeitenden vertritt und finden nur alle 6 Jahre statt.
In Verwaltungsräten oder Vertreterversammlungen von Krankenkassen und Rentenversicherung entscheiden die gewählten Mitglieder über wichtige Dinge wie:
- Haushaltsplan
- Vorstand
- Kurs der Versicherung
- Bonusprogramme.
Weitere Infos zu den Sozialwahlen finden Sie hier: Sozialwahl 2023
Ein Blick auf die Listen der wählabren Gruppierungen zeigt, dass auch die dem Bereich der KAVO angehörenden Verbände von Kolping und Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) gemeinsam in Liste 6 "Arbeitgemeinschat christlicher Arbeitnehmer-Verbände (ACA)" für ein Mandat in dem Sozialgremien antreten. Wenig bekannt ist, dass die Engagierten der ACA derzeit mit mehreren hundert Mandatsträger*innen in über 30 Sozialversicherungsträgern auf Bundesebene und in den Bundesländern aktiv sind. Damit ist die ACA nach den Gewerkschaften deutschlandweit der zweitgrößte Akteur im Bereich der Sozialwahlen.
Wer mehr über die Anliegen der ACA erfahren möchte, findet dies hier: ACA bei den Sozialwahlen 2023
Die KODA-Mitarbeiterseite bittet alle Leser der Homepage, sich an den Sozialwahlen zu beteiligen und ihre Stimme abzugeben, damit die Gremien der Sozialversicherungen mit einem guten Mandat ausgestattet sind.
Überarbeitete Regelwerke zum Umgang mit sexuellem Missbrauch und zur Prävention im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
Seit 1. Januar 2020 sind die neue „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ und die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ in allen (Erz-)Diözesen in Kraft getreten. Beide Dokumente wurden vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 18. November 2019 beschlossen.
Für Arbeitnehmer im kirchlichen Dienst entfalten diese Ordnungen, soweit sie das Arbeitsverhältnis berührt, nur dann rechtliche Wirkung, wenn sie von den zuständigen arbeitsrechtlichen Kommissionen im Sinne des Artikels 7 Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse beschlossen worden sind.
Mitglieder der KODA der 8. Amtszeit

Aktuell informieren wir über:
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Beschluss zur Änderung des Statuts der Gemeindereferentinnen und -referenten
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Bericht zur Sitzung der KODA vom 30. Mai 2022
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Bericht zur Sitzung der KODA vom 28. April 2022
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Bericht zur Sitzung der KODA vom 03. März 2022
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64. Ordnung zur Änderung der KAVO (Beschlusstext)
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Änderung Anlage 4a
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Änderung Anlage 10a
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Änderung Anlage 13
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Kompletter Text der KAVO der 64. Ordnung im Downloadbereich